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Radonvorkommen in Schlagzeugraum :
Keine Gefahr für Schülerinnen und Schüler an der Neuen Kantonsschule Aarau

Messungen des Amts für Verbraucherschutz (AVS) bestätigen, dass Radon in einen Kellerraum der Neuen Kantonsschule Aarau (NKSA) dringt. Eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler besteht allerdings nicht. Der Schlagzeugraum muss nicht geschlossen werden.

Nachdem eine Schulklasse der Neuen Kantonsschule Aarau im Physikunterricht Radioaktivität in einem Keller-Musikraum der NKSA gemessen hatte, führte das AVS in den vergangenen drei Wochen professionelle Messungen durch. Diese bestätigten, dass Radon in den Raum dringt. Grund für eine Sperrung des Musikunterrichtszimmers gibt es nach Aussage von Radonspezialistin Dr. Eva Bantelmann, Unterabteilung Chemiesicherheit im AVS, aber nicht. "Wenn die Lüftung im Raum in Betrieb ist, liegt die Strahlung unter dem empfohlenen Richtwert gemäss eidgenössischer Strahlenschutz-Verordnung", führt die Inspektorin Chemie- und Biosicherheit des Kantons aus. Deshalb gibt es zum heutigen Zeitpunkt auch keinen Anlass, den Schlagzeugraum zu sperren.

Weitere Abklärungen mit dem Bund

Aufgrund der Radonstrahlung im Schlagzeugraum steht allerdings fest, dass das Musikzimmer im Keller des 1955 erstellten Altbaus der NKSA saniert werden muss. Das AVS wird in den nächsten Tagen zusammen mit dem Radon-Sanierungsexperten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) weitere Abklärungen treffen. Dabei geht es zum einen um die Herkunft des Radons, zum andern um allfällige weitere Räume in unmittelbarer Nähe des Musikzimmers, die ebenfalls betroffen sein könnten. Je nach Ergebnis der Abklärungen wird das AVS weitere Massnahmen anordnen.

Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet

Eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler, die im Schlagzeugraum unterrichtet werden, besteht nach Aussage von Dr. Eva Bantelmann aufgrund der geringen Aufenthaltsdauer nicht. Die Situation der beiden Musiklehrer, die sich regelmässig und über längere Zeit im Kellerraum aufgehalten haben, wird separat beurteilt. Für Radongaskonzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen gilt ein über ein Jahr gemittelter Grenzwert von 1000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3). Für Radongaskonzentrationen im Arbeitsbereich gilt ein über die monatliche Arbeitszeit gemittelter Grenzwert von 3000 Bq/m3. Dieser wurde bei den Messungen durch das AVS nicht überschritten.

  • Departement Gesundheit und Soziales