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Rabenkrähen setzen Aargauer Gemüseproduzenten zu :
Verkleinerung der Jungkrähenschwärme rund um Birmensdorf und ums Murimoos

Schwärme von Rabenkrähen verursachen gebietsweise erhebliche Schäden. Alleine die Aargauer Gemüseproduzenten schätzen ihre Ertragsverluste durch Krähenschäden im 2015 auf beinahe 300'000 Franken. In Absprache mit BirdLife und ProNatura sollen in einem Pilotprojekt im März Rabenkrähenschwärme um Birmenstorf und ums Murimoos stark verkleinert werden. Dabei kommen spezielle Lockvogelattrappen und Krähenfallen zum Einsatz. Mit den Gemüsebetrieben werden zudem Massnahmen gesucht, um die örtlich üppigen und hausgemachten Nahrungsquellen für die Vögel einzuschränken.

Die Rabenkrähe hat als Allesfresser eine wichtige ökologische Funktion. Bestände haben sich dadurch in den letzten Jahren rasant vermehrt. Natürliche Feinde wie Uhu, Habicht oder Falke sind selten geworden und verlieren in der Kulturlandschaft, die wenig Deckung bietet, ihre natürlichen Vorteile. Selbst menschlichen Jägern fällt das Erlegen von Krähen schwer, denn die sozialen und äusserst lernfähigen Vögel warnen sich gegenseitig vor Gefahren. Brutpaare sorgen für regen Nachwuchs, der sich vorerst in Jungvögelschwärmen bis zu dutzenden oder gar hunderten von Tieren zusammenfindet. Schwarmkrähen brüten nicht, richten aufgrund ihrer Anzahl schnell immense Schäden an. Sie reissen Setz- und Keimlinge aus, picken erntereifes Gemüse an, beschädigen Folien und Vliese oder verkoten Anbauflächen.

Erhebliche Ertragsausfälle beim Gemüsebau

Die Qualitätsbestimmungen für Gemüse sind sehr hoch und lassen keinen Spielraum für Beschädigungen oder Verunreinigungen zu. Wegen den Rabenkrähen sind deshalb massive Ernteverluste oder sogar Totalausfälle einer Kultur zu beklagen. Eine Umfrage hat gezeigt: Die Aargauer Gemüseproduzenten schätzen ihre Ertragsverluste durch Krähenschäden allein in der Saison 2015 auf fast 300'000 Franken – Tendenz steigend. Im Gegensatz zu beispielsweise Wildschweinschäden werden Krähenschäden aber nicht vergütet. Gegen Rabenkrähen sind Selbsthilfemassnahmen zulässig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Schadenabgeltung.

Pilotprojekt mit verschiedenen Massnahmen im März

Zwei Massnahmen haben sich bisher in der Praxis zur Bekämpfung von Krähenschwärmen und somit zur Begrenzung der Schäden als effizient erwiesen: Eine spezialisierte Krähenjagd mit Lockvogelattrappen und die Platzierung von Krähenfallen. In einem Pilotprojekt koordinieren die Abteilungen Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) diese Massnahmen ab März und wenden sie jagdrevierübergreifend südlich von Birmenstorf und ums Murimoos an.

Das Pilotprojekt wird von BirdLife und Pro Natura Aargau mitgetragen und von den örtlichen Jagdgesellschaften nach einer Instruktion durch einen erfahrenen Krähenjäger umgesetzt. Im Fokus stehen dabei ausschliesslich nicht brütende Rabenkrähenschwärme, die auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig jagdbar sind. Parallel zur Bestandsregulierung werden mit den Gemüseproduzenten Massnahmen zur Reduktion ständig zugänglicher Futterquellen gesucht und umgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Reduktion des Rabenkrähenbestands nachhaltig wirkt.

Mit diesem Pilotprojekt werden Erfahrungen für eine wirksame Bekämpfung gesammelt und ausgewertet. Je nach Ergebnis sollen die Massnahmen in weiteren Problemregionen angewendet werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt