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Qualitätskontrolle wird immer wichtiger :
Aussprache der Sozialpartner im Gesundheitswesen

Der Einführung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Zu diesem Schluss kommen die Beteiligten am jüngsten Sozialpartnergespräch, der Plattform aller Beteiligten im Aargauischen Gesundheitswesen.

Zum zweiten Mal trafen sich in diesem Jahr die Vertreter der Regionalspitäler und Privatkliniken, des Ärzteverbandes, des Apothekervereins, des Krankenkassenverbandes sowie des Heimverbandes zu einer Aussprache mit dem Gesundheitsdepartement.

Gesundheitsdirektor Ernst Hasler informierte über den Stand des Projektes "Spitallandschaft Aargau". Er gab bekannt, dass das Gesundheitsdepartement dem Regierungsrat bereits Ende Oktober erste konkrete Ergebnisse vorlegen wolle. Wenig erfreut zeigte sich der Gesundheitsdirektor über die geplante neue Spitalfinanzierung. Die Kantone sollen den Grundbeitrag des Staates neu auch bei privat- und halbprivat versicherten Patienten bezahlen müssen. Mit den vom Bundesrat geplanten Änderungen würden auf den Aargau Mehrkosten in der Höhe von 70-80 Millionen Franken zukommen. Auf der anderen Seite begrüsst der Gesundheitsdirektor Schritte zur konsequente Leistungsfinanzierung und den fixen Kostenteiler von 50 Prozent zwischen Kanton und Krankenkassen. Um die neue Spitalfinanzierung umzusetzen, braucht es jetzt das Gespräch mit den politischen Leistungsträgern.

Ein Akzent des Sozialpartnergesprächs lag dieses Mal beim Thema Qualitätssicherung. Unter den Teilnehmern bestand der Konsens, dass den Qualitätssicherungskritieren höchste Aufmerksamkeit zu schenken sei. Nur einheitliche Messinstrumente führten jedoch zum Ziel. Dennoch dürfte es schwierig sein, totale Transparenz zu erhalten. Auch die Leistungsbezüger, also die Patientinnen und Patienten, müssten in die Qualitätssicherung einbezogen werden.

Als Beitrag zu einem modernen Kostenmanagement stellte Dr. Theo Vögtli, Präsident des Aargauischen Apothekervereins, ein leistungsorientiertes Abgeltungsmodell der Apothekerschaft vor. Dieses sieht eine Loslösung vom heute geltenden Margenmodell und eine Anknüpfung an die tatsächlich erbrachte Dienstleitung vor. Mit dem neuen Modell würden die Apotheken im Rahmen eines Kostenstabilisierungsbeitrags bei Medikamenten zu Lasten der Krankenkassen-Grundversicherung auf 3 Prozent des Publikumspreises verzichten. Dies entspricht mehr als einem Drittel des Nettogewinns, d.h. rund 30'000 Franken pro Apotheke.

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