Punktuelle Revision des Finanzausgleichs
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Vorlage an den Grossen Rat überwiesen
Mit einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes will der Regierungsrat künftig bis zu 100 Prozent (bisher 80 Prozent) der jährlichen Finanzausgleichserträge für die Ausrichtung der ordentlichen Ausgleichsbeiträge einsetzen können. Damit soll die Wirkung der verfügbaren Mittel optimiert werden.
Im kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahren haben sämtliche Parteien, Verbände und Gemeinden der vorgesehenen punktuellen Revision des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt. Die Vorlage ist jetzt vom Regierungsrat an den Grossen Rat zur Beratung überwiesen worden.
Ausgelöst durch verschiedene Gesetzesänderungen von Bund und Kanton werden in den kommenden Jahren die Gemeinden finanzielle Mehrbelastungen zu tragen haben. Damit wird der Bedarf an Mitteln für den ordentlichen Finanzausgleich ansteigen.
Ohne Korrekturmassnahmen im Finanzausgleich würde der unerwünschte Effekt eintreten, dass die ordentlichen Beiträge an die finanzschwachen Gemeinden linear zu kürzen wären und gleichzeitig die Reserven des Finanzausgleichsfonds ansteigen.
Der Regierungsrat soll inskünftig für die ordentlichen Beiträge zwischen 50 Prozent und maximal 100 Prozent der Erträge des Finanzausgleichs einsetzen können und dadurch genügend Flexibilität für einen optimalen Mitteleinsatz erhalten. Der bisherige Kompetenzrahmen lag zwischen 50 Prozent und 80 Prozent.
Eine weitergehende Revision des Finanzausgleichs ist vorerst nicht vorgesehen. Im Rahmen des Projektes Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wird jedoch eine umfassende Überprüfung dieses Ausgleichsinstrumentes erfolgen.