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Punktuelle Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes :
Teilrevision vom Regierungsrat gutgeheissen

Der Regierungsrat will lineare Kürzungen der Finanzausgleichsbeiträge ab dem Jahr 2005 vermeiden. Insbesondere sollen Mittel aus dem Finanzausgleichsfonds zur Finanzierung der ordentlichen Beiträge eingesetzt werden.

Einerseits steigen die finanziellen Belastungen der Gemeinden kontinuierlich an und damit auch der davon abhängige Mittelbedarf für den Finanzausgleich. Anderseits stagnieren die horizontalen Finanzausgleichsbeiträge der Gemeinden und die Erträge aus den Steuerzuschlägen.

Damit im Jahre 2005 keine linearen Beitragskürzungen im Finanzausgleich vorgenommen werden müssen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, bis zu einer bestimmten Limite Mittel aus dem Finanzausgleichsfonds zur Finanzierung der ordentlichen Beiträge einsetzen zu können. Gleichzeitig soll dem Grossen Rat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf auch ganz auf einen Steuerzuschlag für die natürlichen Personen zu verzichten.

Die vorgesehene Total-Revision des Finanzausgleichs im Rahmen der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wird nicht vor 2006 zum Tragen kommen.

  • Staatskanzlei