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Promotionsverordnung in der Vernehmlassung :
Promotion soll rechtskonform, lehrplangerecht und leitbildmässig werden

Erziehungsdirektor Peter Wertli hat heute mit einer Medienkonferenz die Vernehmlassung zur neuen Promotionsverordnung gestartet. Diese basiert auf drei zentralen Elementen: Lernzielorientierung, fördernde und selektive Beurteilung und bessere Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

Die heute gültige Promotionsordnung entspricht nicht mehr den heute gültigen Lehrplänen an der Aargauer Volksschule. Zum Teil weist sie zudem Lücken auf, da gewisse Entscheide gar nicht oder rechtlich nicht verfassungskonform geregelt sind. Beispielsweise ist das Übertrittsverfahren von der Primarschule an einen der drei Typen der Oberstufe (Real, Sek, Bez) abgestützt auf die Empfehlungen der Lehrpersonen in einem Kreisschreiben geregelt. Nach der geltenden Verfassung gibt es diese Rechtsform gar nicht mehr.

Lernzielorientierung erfordert Jahrespromotion

Die Leistungsmessung erfolgt neu an den Lernzielen der Lehrpläne und nicht mehr am Klassenschnitt. Da die Lernziele für jedes Schuljahr formuliert sind, findet die selektive Beurteilung ebenfalls jährlich statt. Die Halbjahreszeugnisse im 1. Semester werden abgeschafft, womit mehr Ruhe in den Schulstuben einkehren soll. Diese Semesterzeugnisse werden durch Zwischenbeurteilungen ersetzt, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine Orientierung ermöglichen, ob die Lernziele Ende des Schuljahres erreicht werden können oder nicht. Zudem werden bei dieser Gelegenheit nebst den Sachleistungen auch Sozial- und Selbstkompetenz beurteilt und damit gefördert.

Verbesserte Kommunikation mit den Eltern

In den ersten beiden Primarklassen wird nur einmal jährlich ein Wortzeugnis (Zeugnisbericht) ausgestellt, mit dem auch über die Weiterbeförderung entschieden wird. Zusätzlich finden in diesen Klassen obligatorisch Elterngespräche statt. Die im Schulgesetz vorgesehene Information der Eltern wird damit in der Verordnung klar definiert und auch die Wichtigkeit eines guten Startes bei der Einschulung betont. Weitere obligatorische Elterngespräche finden in der 5. Klasse zum Typenentscheid für die Oberstufe und im 8. Schuljahr im Hinblick auf weiterführende Schulen oder die Berufswahl statt. Ausserdem können Elterngespräche jederzeit auf Wunsch der Lehrperson oder der Eltern durchgeführt werden. Die Verbesserung der Kommunikation mit den Eltern wird auch dadurch angestrebt, dass jährlich an Elternabenden über die Lernziele der jeweiligen Klasse informiert werden muss. Damit wir sicher gestellt, dass der Massstab für die Beurteilung rechtzeitig bekannt ist.

Neuordnung ist leitbildkonform

Die neue Verordnung entspricht den Leitsätzen 2 und 5 des Leitbildes Schule Aargau. Die Gelegenheit für Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung besteht bis Ende November. Dann wird der Regierungsrat definitiv entscheiden, sodass die Neuordnung ab nächstem Schuljahr in Kraft treten kann.

  • Staatskanzlei