Projektierungsarbeiten sistiert
:
Ueberflutungsmulde Nidermoos bei Bünzen
Vor der Weiterführung der Projektierungsarbeiten wollen die Gemeinden wissen, ob und wie sich die Gebäudeversicherungsanstalt aus Prämiengeldern der Grundeigentümer an Vorhaben des vorbeugenden Hochwasserschutzes finanziell beteiligt. Auch die Gemeinden, welche den grössten Nutzen aus dem Projekt hätten, befürworten eine vorläufige Zurückstellung. Das Baudepartement des Kantons Aargau will die Zeit nutzen, um den Anliegen der Landwirte im Nidermoos künftig besser entgegenkommen zu können.
Am 19. Mai 1994 traten zahlreiche Gewässer über die Ufer. Die hochgehende Bünz verursachte Schäden von schätzungsweise über 14 Millionen Franken. Gemäss Richtplan sollte eine Ueberflutungsmulde im Nidermoos oberhalb Bünzen die Situation entschärfen. Eine Arbeitsgruppe mit Kantons- und Gemeindevertretern hat die Projektarbeiten begleitet. Sie hat nach intensiven Variantenabklärungen dem Baudepartement beantragt, alle betroffenen Gemeinden über die Ergebnisse zu informieren und eine Vernehmlasssung über das weitere Vorgehen durchzuführen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung vom Oktober 1998 fiel eindeutig aus: Die Mehrheit der Gemeinden des oberen Bünztals spricht sich für die Sistierung des Vorhabens Ueberflutungsmulde Nidermoos aus, bis über die im Finanzpaket 98 enthaltene Frage entschieden ist, ob und wie sich die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt an den Kosten des vorbeugenden Hochwasserschutzes beteiligen darf. Dazu wäre eine Gesetzesänderung nötig. Kein Kanton kennt bis heute eine derartige Subventionsmöglichkeit. Entsprechend sind grundsätzliche Abklärungen nötig. Das Ergebnis ist völlig offen.
Die Gemeinden unterhalb der Holzbachmündung würden mehrheitlich die rasche Realisierung der Ueberflutungsmulde Nidermoos gemäss dem vom Regierungsrat im Jahre 1997 genehmigten Konzept für Hochwasserschutz und Renaturierung der Bünz vorziehen. Dieser Meinung schliessen sich auch die Fachstellen des Kantons an.
Einige Gemeinden mit Anteilen am Nidermoos würden eine Kombination von Alternativen, welche im Auftrag der Arbeitsgruppe mit dem Ziel geringerer Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft erarbeitet wurden, dem Konzept gemäss Regierungsratsbeschluss vorziehen. Deren Realisierungskosten sind aber viel höher.
Da sich auch die neben Kanton und Bund voraussichtlich wichtigsten Kostenträger für einen Unterbruch der Projektierungsarbeiten aussprechen, soll das Projekt sistiert werden. Die Zeit des Unterbruchs soll genutzt werden, um später den berechtigten Anliegen der landwirtschaftlichen Bewirtschafter im Nidermoos, unabhängig von der Variantenwahl, soweit möglich entgegenkommen zu können. Dazu gehört vorsorglicher Landerwerb durch den Kanton bei sich bietender Gelegenheit, um Realersatz bieten zu können, aber auch die Förderung von Bewirtschaftungsvereinbarungen und Extensivierungen im Rahmen der Naturschutzprogramme.