Professionalisierung im Betreibungswesen
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Start der Vernehmlassung
Die Betreibungsbeamtinnen und -beamten sollen künftig einen kantonalen Fähigkeitsausweis erwerben müssen. Das Betreibungswesen bleibt wie bisher bei den Gemeinden. Allerdings sollen künftig alle aargauischen Betreibungsbeamten fest besoldet werden. Diese Vorschläge werden vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 15. September 2003 dauert.
Für die Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung im Betreibungswesen werden vom Regierungsrat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen.
Fähigkeitsausweis
In Zukunft sollen die Betreibungsbeamtinnen und -beamten einen Fähigkeitsausweis erwerben müssen. Damit wird gewährleistet, dass sie die fachlichen Voraussetzungen zur Führung eines Betreibungsamtes mitbringen. Regierungsrat Kurt Wernli: "Ich bin überzeugt, dass dieser Fähigkeitsausweis den höchsten Nutzen bringt, um eine Professionalisierung im Betreibungswesen zu erreichen."
Abschaffung des Sportelnsystems
Im Kanton Aargau gibt es zwei mögliche Formen der Besoldung von Betreibungsbeamten. Die feste Besoldung durch die Gemeinden und die Entschädigung im Sportelnsystem. Beim Sportelnsystem beziehen die Betreibungsbeamten als Lohn für jede einzelne Verrichtung jene Beiträge, die der Bund in der Gebührenverordnung festsetzt. Dieser alte Zopf soll abgeschnitten werden. Erstens schafft das Sportelnsystem ungleiche Verhältnisse, wenn Betreibungsbeamte in verschiedenen Gemeinden innerhalb des Kantons die gleiche Arbeit verrichten und sehr unterschiedliche Entschädigungen erhalten. Zweitens birgt die Entschädigung durch Sporteln die Gefahr von Missbräuchen. Es ist ein Gebot des Rechtsstaates, auch den blossen Anschein eines persönlichen Interesses an der Anzahl der Amtshandlungen zu vermeiden.
Keine Kantonalisierung
Das Betreibungswesen verbleibt bei den Gemeinden. Der Regierungsrat will jedoch die Zusammenarbeit der Gemeinden im Betreibungswesen fördern, indem sich neu zwei oder mehrere Gemeinden zu einem Betreibungskreis vereinigen können, auch über die Bezirksgrenzen hinweg. Die Zusammenarbeit wird den Gemeinden Vorteile bringen: die Aufgabenerfüllung wird professionalisiert und die Bildung grosser Betreibungskreise führt zu finanziellen Vorteilen für die Gemeinden.
Vernehmlassungsunterlagen: www.ag.ch/vernehmlassungen