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Probebohrung am Homberg :
Kanton entscheidet über Beschwerde und Bohrbewilligung

Die Gemeinde Effingen darf der Jura Cement die Ausnahmebewilligung zum Befahren einer Waldstrasse nicht verweigern. Das hat der Regierungsrat in erster Instanz entschieden. Gleichzeitig hat die Abteilung für Umwelt die Bewilligung für Probebohrungen erteilt. Damit sind zwei Voraussetzungen gegeben, um im Gebiet "Homberg" Probebohrungen zur Eignungsabklärung als Abbaustandort durchzuführen.

Für die langfristige Sicherung der Zementproduktion in Wildegg sucht die Jura Cement nach einem neuen, geeigneten Abbaugebiet und möchte unter anderem am Standort "Homberg" in Effingen und Unterbözberg Probebohrungen vornehmen. Zur Durchführung der Bohrungen ist die Jura Cement aber darauf angewiesen, auf dem Gebiet der Gemeinde Effingen ein etwa 100 Meter langes und mit einem Fahrverbot belegtes Waldstrassenstück zu befahren. Am 4. Februar 2003 verweigerte der Gemeinderat dem Unternehmen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren des fraglichen Strassenabschnitts.

Gegen diesen Entscheid erhob die Jura Cement Beschwerde beim Regierungsrat mit dem Begehren, den Beschluss des Gemeinderates aufzuheben und ihr die Benützung der Waldstrasse zu gestatten. Jetzt ist diese Beschwerde durch den Regierungsrat gut geheissen worden. Er kam zum Schluss, dass die Erhebung von Grundlagen zur Klärung der Abbauwürdigkeit von Gestein im öffentlichen Interesse sei. Es sei nicht zu begründen und unverhältnismässig, der Jura Cement durch eine Verweigerung der erforderlichen Bewilligungen nur schon die Chance zu verbauen, die für eine umfassende Interessenabwägung erforderlichen Daten zu beschaffen.

Gleichzeitig und koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid des Regierungsrates hat die Abteilung für Umwelt des Baudepartements dem Gesuch der Jura Cement um Probebohrungen in Effingen entsprochen. Diese Bewilligung wurde erteilt, da alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Umwelt- und Gewässerschutz erfüllt sind und die Zustimmung der Grundeigentümer vorliegt.

Der Regierungsrat legt Wert darauf festzuhalten, dass die Durchführung von Probebohrungen keinerlei Präjudiz im Hinblick auf einen Materialabbau darstellt. Der Vorsteher des Baudepartements, Peter C. Beyeler, sucht mit den Gemeinderäten Effingen und Unterbözberg sowie der Jura Cement das Gespräch im Hinblick auf das weitere Vorgehen.

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