Privatschule mit Auflagen bewilligt
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«Privatschule am Mutschälle» kann mit Auflagen des Erziehungsrates eröffnet werden
Der Erziehungsrat hat die Genehmigung erteilt, dass die «Privatschule am Mutschälle» eröffnet werden kann. Diese Bewilligung ist mit verschiedenen Auflagen verbunden. Unter anderem ist die weltanschauliche und ideologische Grundlage der Schule offen zu legen.
Das Gesuch um die Bewilligung der Privatschule in Rudolfstetten, die von der Kollektivgesellschaft "Privatschule am Mutschälle, Deubelbeiss/Rapp" getragen wird, ist vom Erziehungsrat gutgeheissen worden. Allerdings sind damit verschiedene Auflagen verknüpft worden. Diese sind zum Teil in einem Rechtsgutachten empfohlen worden, das der Erziehungsrat in Auftrag gegeben hatte.
Auflagen als Ausfluss des Uno-Sozialpaktes
Zu den Auflagen gehört, dass die beiden Gesuchstellerinnen dem Erziehungsrat allfällige Verbindungen zum Verein zur Förderung der Psychologischen Menschen-kenntnis (VPM) offen legen müssen. Sie müssen auch den an ihrer Schule Interessierten transparent machen, auf welchen weltanschaulichen, religiösen und ideologischen Grundlagen ihre Schule beruht. Dies betrifft insbesondere die Werbeunterlagen. Rechtsgrundlage für diese Auflage sind Bundes- und Kantonsverfassung sowie Zivilpakt und Sozialpakt der Uno-Menschen-rechtskonven-tionen. Die Elternrechte gemäss Sozialpakt erfordern, dass die Erziehung von Kindern in Übereinstimmung mit den elterlichen Überzeugungen erfolgt. Da Privatschulen im Gegensatz zu öffentlichen Schulen nicht dem Neutralitätsgebot unterstehen, muss dieses Elternrecht anders garantiert werden. Das ist bei Privatschulen nur sichergestellt, wenn diese über ihre Wertorientierung klar informieren, was bei einzelnen Privatschulen bereits mit dem Namen (beispielsweise Rudolf-Steiner-Schule, Montessori-Schule) geschieht.
Primarschule für 9 Kinder
Unter diesen Auflagen darf in Rudolfstetten eine Privatschule für maximal neun Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Primarklasse geführt werden. Für diese Schülerzahl wird der vorhandene Schulraum als genügend erachtet, wobei die Kollektivgesellschaft noch eine Kopie des Mietvertrages nachreichen muss. Alle Auflagen sind bis zum 31. August zu erfüllen; andernfalls wird die Bewilligung widerrufen.