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Private statt amtliche Kontrolle :
Aargau und Zürich delegieren Kontrolle von Entsorgungsbetrieben

Entsorgungsbetriebe für ausgediente elektrische und elektronische Geräte benötigen eine umweltrechtliche Betriebsbewilligung des Kantons. Die Einhaltung dieser Bewilligung wird periodisch kontrolliert. Künftig werden das zwei private Organisationen tun – im Auftrag der Kantone Aargau und Zürich.

Aargau und Zürich gehen voran: Als erste Kantone in der Schweiz haben sie ihre Kontrollaufgaben bei den Entsorgungsbetrieben für elektrische und elektronische Geräte zwei privaten Organisationen übergeben. Die Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) und der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations- Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) werden künftig die umweltrechtlichen Betriebskontrollen durchführen. Dazu wurde Ende Mai eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Sinnvolle Auslagerung

Das Umweltschutzgesetz erlaubt es den Kantonen, ihre Vollzugsaufgaben an private Organisationen zu delegieren. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn diese über das nötige Wissen verfügen. Bei der SENS und der SWICO ist dies der Fall: Sie organisieren und überwachen schon seit Jahren die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Geräten. Bisher erfüllten sie diese Aufgabe im Auftrag der Hersteller, der Importeure und des Handels. Mit der abgeschlossenen Vereinbarung übernehmen nun die beiden Organisationen zusätzlich zu ihren bisherigen Pflichten auch die Kontrollaufgaben des Kantons. SENS und SWICO werden grössere Firmen mindestens einmal jährlich kontrollieren, kleinere Betriebe im Minimum alle zwei Jahre; dieser Turnus war schon bisher üblich. Die Resultate der Kontrollen werden an die kantonalen Vollzugsbehörden weitergeleitet. Bei Mängeln werden die Kantone umgehend über die vorgesehenen Massnahmen und Fristen informiert; falls nötig können diese auch weiterhin selber aktiv werden.

Geräterücknahme gesetzlich vorgeschrieben

Gemäss Umweltschutzgesetz müssen elektrische und elektronische Geräte an jeder Verkaufsstelle von gleichartigen Geräte zurückgenommen und umweltgerecht entsorgt werden. Das Entsorgungssystem ist privatwirtschaftlich organisiert und finanziert sich aus einer vorgezogenen Recyclinggebühr auf allen Neugeräten. In den Kantonen Aargau und Zürich gibt es gut 20 Entsorgungsbetriebe für elektrische und elektronische Geräte.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt