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Praxishilfe für das Wildschweinmanagement :
Schweizerische Strategie zur Verhütung von Wildschweinschäden

Eine nationale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Kantonen, der Landwirtschaft und der Jagd haben eine Praxishilfe für den Umgang mit dem Wildschwein und den entsprechenden Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen erarbeitet. Der Aargau als schwarzwildreichster Kanton der Schweiz hat mitgewirkt. Alle Parteien sind sich einig, dass nur die konsequente und enge Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten eine wirksame Schadenverhütung garantieren kann.

Der Kanton Aargau liegt im gesamtschweizerischen Trend. Obwohl seit den frühen 90-er Jahren die Jagdstrecke stetig angestiegen ist, also immer mehr Wildschweine erlegt wurden, konnte die Schadensumme nicht stabilisiert werden. Im Gegenteil: Die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen nahmen über 250 Prozent zu. Im Aargau werden mittlerweile 610'000 Franken pro Jahr ausbezahlt. Die Wildschadenskasse, die durch die Jägerschaft und Gemeinden unterhalten wird, schreibt rote Zahlen. Aktuell muss ein Defizit von rund einer halben Million Franken ausgewiesen und beim Kanton verzinst werden.

Vor dem Hintergrund dieser Schwarzwild- und Schadenproblematik erarbeitete eine nationale Arbeitsgruppe, in der auch der Kanton Aargau vertreten war, eine Praxishilfe für den schadendämpfenden Umgang mit dem Wildschwein. Die Praxishilfe kann unter www.wildschwein-sanglier.ch eingesehen und heruntergeladen werden.

Zwar ist die Organisation der Jagd, der Schadenverhütung und -vergütung grundsätzlich Sache der Kantone. Bund, Kantone und Verbände einigten sich aber auf eine einheitliche Strategie, die zur Entschärfung des Schwarzwildproblems unabhängig von regionalen Besonderheiten und unterschiedlichen Jagdsystemen wesentlich beitragen kann.

Es wird allgemein empfohlen, die Wildscheinbejagung in sinnvollen Raumeinheiten, Wildräumen oder Schwarzwildringen zu organisieren. In diesen Bewirtschaftungsräumen sollen in enger Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten die Ziele und Massnahmen für die Jagd beziehungsweise Schadenverhütung konsequent und effizient umgesetzt werden. Der ganzjährigen Koordination der jagdlichen und hegerischen Aktivitäten über grössere Flächen hinweg, das heisst im Aargau über die Reviergrenzen und generell auch über Kantonsgrenzen hinweg, wird zentrale Bedeutung beigemessen. Die Schaden- und Bestandesentwicklung soll gemeinsam überwacht und die notwendigen Massnahmen sollen auf die festgelegten Zielsetzungen hin überprüft und optimiert werden. Im Reviersystem, wie es im Kanton Aargau besteht, kann diese flächendeckende Koordination idealerweise auf bereits bestehenden Strukturen aufbauen.

Die Abgrenzung und Ausscheidung von Wildräumen oder Schwarzwildringen drängt sich nicht nur im Hinblick auf das aktuelle Schadenproblem in landwirtschaftlichen Kulturen auf, sondern wird sich gerade auch bei einem möglichen Ausbruch von Tierseuchen wie zum Beispiel der Klassischen Schweinepest als unerlässliche Voraussetzung zu deren erfolgreicher Eingrenzung und Bekämpfung erweisen.

Die nun vorliegende "Praxishilfe Wildschweinmanagement" zeigt auf, nach welchen Kriterien Wildräume und Schwarzwildringe ausgeschieden und organisiert werden können und welche Massnahmen auf jagdlicher und landwirtschaftlicher Seite empfohlen sind. Auch der Kanton Aargau wird davon profitieren und die Zusammenarbeit zwischen der Jagd und Landwirtschaft mit Blick über die Revier- und Kantonsgrenzen hinaus weiterentwickeln.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende:Dr. René Urs Altermatt, Leiter der Sektion Jagd und Fischerei, Tel. 062 835 28 51, erreichbar am 9. März 2004 von 14 bis 15 Uhr

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