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Prämienverbilligungsbezug flexibler :
Grosser Rat behält Heft in der Hand

Die Revision zum Einführungsgesetz des Krankenversicherungsgesetzes (EG KVG) ist auf gutem Wege. Die grossrätliche Gesundheitskommission unterstützt Dringlichkeit, damit die wesentlichen Verbesserungen bereits ab 1.1.2000 greifen können

Die Revision bringt deutliche Verbesserungen für die Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen. Gleichzeitig kann den Vorgaben des Bundes nachgelebt werden. Wichtig dabei ist, dass der abschliessende, insbesondere die finanziellen Belastungen betreffenden Entscheide aber weiterhin beim Grossen Rat liegen.

Die Verbesserungen beim EG KVG bringen Erleichterungen im Vollzug für alle. So kann beispielsweise bei Aenderung der Verhältnisse der Bezugsberechtigten wie Einkommensveränderung oder Familiensituation unmittelbar reagiert werden. Das Antragssystem bleibt, die Anspruchsberechtigten werden jedoch aufgrund der Steuerdaten über einen allfälligen Anspruch informiert. Diesen Antrag müssen die Berechtigten mittels Formular selber stellen. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten volle Prämienverbilligungen.

Diese wesentlichen Aenderungen unterstützt die grossrätliche Kommission vollumfänglich, werden doch damit mehr Bürgerinnen und Bürger in den Genuss der Prämienverbilligung kommen. Die grundlegenden Flexibilisierungsmöglichkeiten haben eine knappe Minderheit der Kommission veranlasst, den Prozentsatz des steuerbaren Einkommes nicht, wie der Regierungsrat vorschlägt, zwischen 9 bis 14 Prozent, sondern wie bis anhin zwischen 10 bis 16 Prozent zu belassen. Auch das neue Steuergesetz trägt mit den deutlich besseren Abzügen für Kinder dazu bei: Durch das resultierende tiefere steuerbare Einkommen, das wiederum eher zu einer Anspruchsberechtigung führt.

Die knappe Mehrheit der Kommission folgt jedoch den Vorstellungen der Regierung im Bewusstsein, dass der Grosse Rat jährlich im Rahmen einer Dekretsänderung den konkreten Prozentsatz in der Bandbreite von 9 bis 14 Prozent festlegen kann. Damit vergrössert sich der Handlungsspielraum und der Grosse Rat behält das Heft in der Hand, die Prämienverbilligungen in Zukunft flexibler gestalten zu können.

Mit diesen Verbesserungen können die bundesrechtlichen Vorgaben einigermassen erfüllt werden. Diese verlangen eine 50 prozentige Ausschöpfung der Bundessubventionen und rund ein Drittel der Bevölkerung soll in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der SP halten allerdings an ihrer Initiative fest, die Revision geht ihnen zu wenig weit.

Die Kommission wird dem Grossen Rat Dringlichkeit beantragen, damit die Verbesserungen schon ab 1.1.2000 greifen können.

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