Positive Zwischenbilanz
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Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Aargau
Die 9 Regionalen Arbeitsvermittlungszen-tren (RAV) des Kantons Aargau haben in den ersten 10 Monaten ihrer Tätigkeit einen ersten Erfolg erzielt: Die Zwischenverdienststellen sind steigend, die Firmen melden mehr offene Stellen für Arbeitslose.
Regierungsrat Silvio Bircher, Vorsteher des Departements des Innern, und RAV-Koordinator Beat Däppeler zogen am Donnerstag in Aarau vor den Medien eine erste, positive Zwischenbilanz der 1995 vom Bund beschlossenen und finanzierten und seit Januar 1997 auch im Aargau aktiven Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Aktueller Anlass war der Tag der offenen Tür in den vom Kanton geführten 9 Aargauer RAV-Zentren vom Samstag.
Laut Regierungsrat Bircher hat jedes RAV-Zentrum Kontakte zu den Arbeitgeberfirmen seiner Region aufgebaut. Diese seien entscheidend für den Erfolg der Vermittlungen. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen konnte dadurch innert Jahresfrist verdreifacht werden und ist weiter steigend. Heute geht ausserdem rund ein Drittel aller im Aargau gemeldeten Stellensuchenden einer vorübergehenden Beschäftigung nach und erzielt einen Zwischenverdienst. Gesamtschweizerisch ist es etwa ein Viertel. Die Zahl der vermittelten Feststellen hat zwar ebenfalls zugenommen, muss aber laut Silvio Bircher noch wesentlich gesteigert werden. Mit der erfolgreichen Vermittlung von Zwischenverdiensten seien dazu gute Voraussetzungen geschaffen worden.
Neu: RAV Menziken
Anfang Januar 1998 wird in Menziken das zehnte RAV-Zentrum eröffnet. Mit den RAV-Zentren in Aarau, Baden, Wettingen, Brugg, Lenzburg, Menziken, Wohlen, Zurzach, Rheinfelden und Zofingen und den Filialen in Muri und Frick gibt es dann im Aargau 12 RAV-Anlaufstellen. Damit wird der Ausbau der RAV im Aargau laut RAV-Koordinator Beat Däppeler auf absehbare Zeit abgeschlossen sein.
Kein Stempeln mehr
Per 1. Januar 1998 wird das bisherige "Stempeln" auf den Gemeindearbeitsämtern abgeschafft. Wer arbeitslos wird, muss sich zu Beginn seiner Stellenlosigkeit zwar noch bei der Gemeinde anmelden. Für alle späteren Beratungen und Kontrollen werden aber nur noch die RAV-Zentren und teilweise die Arbeitslosenkassen zuständig sein. Diese vom Ar-beitslosenversicherungsgesetz verlangten Änderungen verändern die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt KIGA grundlegend. In den letzten Wochen haben in allen RAV-Regionen Zusammenkünfte zwischen den Gemeinden, den RAV-Zentren und dem KIGA stattgefunden.
Kosten und Nutzen
Für die aargauischen RAV-Zentren sind für 1997 Kosten von rund 19 Millionen Franken budgetiert. Gesamtschweizerisch sind es rund 300 Millionen für alle 26 Kantone. Trotz des grossen Finanzierungslochs in der Arbeitslosenversicherung werde das RAV-System nicht grundsätzlich in Frage gestellt, erklärte Silvio Bircher. Die bessere Beratung und wirksamere Kontrolle der Arbeitslosen zahle sich aus, wenn jeder Arbeitslose im Durchschnitt neun Tage früher eine Stelle antreten könne und damit diese Taggelder wegfielen. Dieses Ziel sei erreichbar.