Positive Erfahrungen mit Schengen/Dublin
Das Migrationsamt und die Kantonspolizei Aargau ziehen rund neun Monate nach Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens Schengen/Dublin ein positives Fazit.
Das Schengener Informationssystem (SIS), eine Datenbank zur Ausschreibung von Personen- und Sachdaten, hat sich als nützliches Arbeitsinstrument erwiesen. Mit Hilfe des SIS lässt sich feststellen, ob eine in der Schweiz angetroffene Person in einem anderen Schengen-Staat zur Fahndung ausgeschrieben ist. Besteht für einen Schengen-Staat eine Einreiseverweigerung, gilt diese auch für jeden anderen Schengen-Staat.
Zahlreiche Wegweisungen möglich
Bis Ende September 2009 wurden dank dem SIS insgesamt 244 Treffermeldungen verzeichnet (214 Personen- und 30 Sachfahndungen). Die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei, dem Grenzwachtkorps und den Bundesbehörden funktioniert in diesem Bereich sehr gut. Gestützt auf diese Treffer konnten bereits zahlreiche illegal anwesende Personen aus der Schweiz weggewiesen werden.
52 Rückführungen aus dem Aargau
Das Assoziierungsabkommen Dublin zeigt im Asylbereich die gewünschten Wirkungen. Im ersten Dreivierteljahr 2009 konnten schweizweit 1161 Personen in einen Dublin-Staat überstellt werden, während im gleichen Zeitraum 105 Personen übernommen werden mussten. Von den zurückgeführten Asylsuchenden waren 52 dem Kanton Aargau zugewiesen, was mehr als der Hälfte aller Rückführungen aus dem Kanton Aargau entspricht. In 15 weiteren Fällen sind dem Aargau zugewiesene Personen nachweislich selbstständig in einen Dublin-Staat ausgereist.
Optimierungsbedarf bei Dublinfällen
Bei Asylsuchenden wird unmittelbar nach der Einreise in einen Dublin-Staat anhand des Fingerabdrucks überprüft, ob die betreffenden Personen bereits in einem anderen Dublin-Staat Asyl beantragt haben. Ist dies der Fall, ist eine Rückführung unmittelbar ab der Empfangsstelle in den Erststaat angezeigt. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und der maximal zulässigen Aufenthaltsdauer in den Empfangszentren werden Asylsuchende jedoch den Kantonen zugewiesen, obwohl bereits feststeht, dass nicht die Schweiz für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist. Auch im Kanton Aargau sind seit Beginn dieses Jahres knapp die Hälfte aller zugewiesenen Asylsuchenden so genannte Dublinfälle.
Was ist das Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin?
Am 12. Dezember 2008 wurde das Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin formell in Kraft gesetzt. Die Schengener Zusammenarbeit erleichtert den Reiseverkehr innerhalb der Schengen-Staaten und regelt mit gemeinsamer Visapolitik einheitliche Einreisebestimmungen für den gesamten Schengen-Raum. Nach Aufhebung der systematischen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wird die Sicherheit durch flankierende Massnahmen gewährleistet. Dies sind beispielsweise verstärkte Kontrollen der Schengen-Aussengrenzen und die verbesserte internationale Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden.
Das Dubliner Übereinkommen regelt die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staats für die Durchführung des Asylverfahrens. Eine asylsuchende Person soll nach einem abschlägigen Asylentscheid nicht mehr die Möglichkeit haben, in einem anderen Dublin-Staat erneut ein Asylverfahren einzuleiten.