Positive Bilanz nach einem Jahr Passivrauchschutz
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Die meisten Betriebe im Kanton Aargau erfüllen die Vorgaben
Am 1. Mai 2010 ist die Bundesgesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Nach einem Jahr Vollzugstätigkeit zeigt eine erste Bilanz des Amts für Verbraucherschutz, dass die meisten, aber nicht alle Betriebe im Kanton Aargau die geforderten Vorgaben erfüllen.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen grundsätzlich in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen. Auch in Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Gesetz sieht zwei Ausnahmen vor: Zum einen können Raucherräume (Fumoirs) betrieben werden, zum anderen haben kleine Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, ein Gesuch für das Betreiben eines Raucherlokals zu stellen. In beiden Fällen definiert die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen die zu erfüllenden Anforderungen.
Erfolgreiche Informationskampagne
Die Unsicherheit der Betroffenen in Bezug auf die Gesetzgebung und deren Umsetzung war im Vorfeld gross. Deshalb startete das Amt für Verbraucherschutz (AVS) mit der Herausgabe eines Merkblatts bereits im November 2009 eine Informationskampagne. Dieses Merkblatt wurde auf der Homepage aufgeschaltet und an die Mitglieder von GastroAargau verschickt. Zudem wurden die Gemeinden und Regionalpolizeien im Detail über den Vollzug informiert. An zahlreichen Anlässen von Branchenorganisationen und Festveranstaltern wurde die neue Gesetzgebung vorgestellt. Und schliesslich war und ist der Passivrauchschutz auch in den Medien immer wieder ein Thema.
Beratung für den Vollzug häufig nachgefragt
Seit Anfang 2010 wurden Gesuche zum Führen eines Raucherlokals geprüft und Bewilligungen ausgestellt. Zahlreiche Betriebe baten um einen Besuch und um Beratung des für den Vollzug zuständigen AVS. Die Lebensmittelinspektoren und -kontrolleure wendeten für diese Anfragen auf der einen Seite zwar viel Zeit auf, konnten gleichzeitig aber vielerorts Unsicherheiten beseitigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem werden bis heute oft telefonisch Fragen zu Gesetz und Verordnung beantwortet, auch wenn die Zahl der Auskünfte im Laufe des Jahres deutlich abgenommen hat.
327 Beanstandungen und 60 Strafanzeigen
Die Bilanz nach einem Jahr Vollzug des Passivrauchschutzes zeigt: Bis Ende April 2011 konnten 201 Bewilligungen für das Betreiben eines Raucherlokals ausgestellt werden, im Zuge der üblichen Lebensmittelkontrollen wurden 224 Raucherräume beurteilt. Trotz Information und breiter Diskussion haben sich jedoch nicht alle Betriebe genügend mit der neuen Gesetzgebung auseinandergesetzt. So mussten in den zwölf Monaten seit Inkrafttreten 327 Betriebe beanstandet und 60 Strafanzeigen bei den jeweiligen Bezirksämtern eingereicht werden.