Polizeigesetz geht in Anhörung
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Weiterer Schritt zur neuen polizeilichen Sicherheitsarchitektur
Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, die Anhörung zu einem neuen Polizeigesetz durchzuführen. Das Gesetz soll unter anderem die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den kommunalen Sicherheitskräften regeln.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährleis-tung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) zur Anhörung freigegeben und das Departement des Innern ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Gesetz stützt sich im Wesentlichen auf die Leitsätze gemäss Beschluss des Grossen Rates vom 25. Juni 2002 zum Gesamtbericht "Horizont 2003" und regelt unter anderem die Grundzüge der neuen polizeilichen Sicherheitsarchitektur im Aargau.
Anlässlich einer Medienkonferenz unterstrich Polizeidirektor Kurt Wernli die Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in Sicherheitsfragen. Die Kantonspolizei müsse ihre Kräfte auf die Gewährleistung der übergeordneten Sicherheit in den Bereichen Kriminalität und Verkehrsicherheit auf den Hauptverkehrsachsen konzentrieren können. Die Gewährleistung der lokalen Sicherheit - der Ruhe und Ordnung vor Ort - könne besser und effizienter von kommunalen Kräften wahrgenommen werden. Dazu sollen die Gemeinden eigene Strukturen unterhalten, sei dies allein oder idealerweise in regionalen Verbünden. Sofern in bestimmten Situationen der Aufbau von kommunalen Polizeistrukturen nicht sinnvoll ist, kann die Leistung bei der Kantonspolizei gestützt auf mehrjährige Vereinbarungen und gegen Abgeltung der Vollkosten bezogen werden.
Nebst diesen organisatorischen Bestimmungen enthält der Gesetzesentwurf zur Hauptsache Bestimmungen über die polizeiliche Tätigkeit. Es werden neue Gesetzesgrundlagen für polizeiliche Massnahmen wie die Personenkontrolle oder den polizeilichen Gewahrsam sowie für den polizeilichen Zwang (Fesselung, Waffengebrauch) geschaffen. Neu ist auch eine Bestimmung über Fernhaltemassnahmen bei Fällen häuslicher Gewalt.
Die Anhörung zum Gesetzesentwurf dauert bis Mitte November 2003. Im Frühjahr 2004 soll dem Grossen Rat die Botschaft unterbreitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verpflichtungskreditvorlage für die weiteren Elemente von "Horizont 2003" (u.a. Regionalisierung der Kantonspolizei, Mobile Einsatzpolizei, E-Policing) vorliegen.