Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen
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Kontrolle der Meldepflicht, Lohn- und Arbeitsbedingungen
Die konsequente Durchsetzung der flankierenden Massnahmen verhindert Lohn- und Sozialdumping. Die kantonale tripartite Kommission ist zuständig für die Arbeitsmarktbeobachtung und ergreift Sanktionen bei wiederholtem Lohndumping. Das Migrationsamt kontrolliert Meldepflicht, Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Die flankierenden Massnahmen der Personenfreizügigkeit Schweiz - EU schützen die Arbeitnehmer und die Schweizer Unternehmen vor Lohn- und Sozialdumping. Bundesrat Joseph Deiss und Regierungsrat Kurt Wernli waren heute morgen zusammen mit Nationalrat Urs Hofmann, Präsident des Aarg. Gewerkschaftsbundes, und Peter Lüscher, Geschäftsleitungsmitglied der Aarg. Industrie- und Handelskammer, auf dem Grenzzollamt Stein und auf einer Baustelle, um der Kontrolle der Meldepflicht, Lohn- und Arbeitsbedingungen durch das Inspektorat des Migrationsamtes beizuwohnen.
Inspektorat des Migrationsamtes Kanton Aargau
Im Februar dieses Jahres ist die Meldestelle beim Migrationsamt um ein eigentliches Inspektorat erweitert worden. Inspektoren kontrollieren regelmässig Betriebe und Baustellen im Kanton Aargau. Sie führen auch Kontrollen an der Grenze durch.
Kontrolle der Meldepflicht
Liegt bei der Kontrolle an der Grenze oder am Einsatzort weder eine Arbeitsbewilligung noch eine Meldebestätigung vor, halten die Inspektoren die Angaben zur Person und zur Erwerbstätigkeit in einem Rapport fest. Die Rapporte dienen der späteren Sanktionierung. Meldepflichtverstösse von Entsandten, Selbständigerwerbenden und Schweizer Arbeitgebern werden je nach Fall mit einer Verwaltungsbusse oder Strafanzeige sanktioniert. Kontrolle der Lohn- und ArbeitsbedingungenDie kantonalen Inspektoren kontrollieren die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in Bereichen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Liegen Gesamtarbeitsverträge mit verbindlichen Mindestlöhnen vor, sind die Inspektoren der paritätischen Berufskommissionen, also der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, dafür zuständig zu kontrollieren, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die paritätischen Kommissionen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes schaffen im September eine gemeinsame Kontrollstelle zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Damit werden die Zusammenarbeit und die Koordination der Inspektionen stark erleichtert.
Mindestlohnvorschriften
Liegt der ermittelte Lohn unter den orts- und berufsüblichen Löhnen, informiert das kantonale Inspektorat die Arbeitgeber über das höher liegende Schweizer Lohnniveau und versucht die Zahlung dieser Löhne zu erreichen. Da der Grossteil der ausländischen Arbeitgeber mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten und in der Schweiz Aufträge ausführen will, wird in den meisten Fällen auf diese Lohnforderungen eingegangen. Sollten sich in einer Branche die Fälle von Lohndumping häufen, würde der Regierungsrat auf Antrag der Tripartiten Kommission den Erlass von Mindestlohnvorschriften prüfen.
Entwicklung des Arbeitsmarktes
Die in der Wirtschaft feststellbare Verbesserung der Auftrags- und Ertragslage wird voraussichtlich im kommenden Jahr beschäftigungswirksam. Es ist aber erst einige Zeit nach Eintreten des erhofften Wirtschaftsaufschwungs mit einem verstärkten Zuwachs von Arbeitnehmenden aus den zehn neuen EU-Staaten zu rechnen. Der Kanton Aargau wird in jedem Fall den steigenden Zahlen von entsandten Arbeitnehmenden begegnen können und die nötigen Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping durchführen.