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Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft :
Simone Stöckli und Sandro Rossi als nebenamtliche Staatsanwälte gewählt

Die höhere Geschäftslast der Staatsanwaltschaft erfordert zusätzliche personelle Kapazitäten. Der Regierungsrat hat deshalb lic. iur. Simone Stöckli, Fürsprecherin, und lic. iur. Sandro Rossi, Fürsprecher, mit Pensen von je 40 Prozent als nebenamtliche Staatsanwälte befristet bis am 31. Dezember 2011 gewählt.

Die von der Staatsanwaltschaft gesamthaft zu behandelnden Verfahren sind von 5721 im Jahr 2003 auf 6874 im Jahr 2008 angestiegen. Zudem haben die Gerichte in den letzten Jahren die Anforderungen an die Beweisführung erhöht. Im Weiteren hat der Personalbestand bei der Polizei, den Untersuchungsrichterämtern und den Gerichten zugenommen, während er bei der Staatsanwaltschaft nicht verändert worden ist.

Die Geschäftslast der Staatsanwaltschaft hat auch durch einen Personalwechsel, der nicht lückenlos erfolgen konnte, ein Ausmass angenommen, das nur mit zusätzlichen personellen Mitteln bewältigt werden kann. Der Regierungsrat hat daher gestützt auf § 3 Abs. 4 lit. c der Strafprozessordnung eine Staatsanwältin und einen Staatsanwalt im Nebenamt mit einem Arbeitspensum von je 40 Prozent und befristet bis am 31. Dezember 2011 gewählt. Die beiden Pensen können dem Umfang der Geschäftslast entsprechend vorübergehend angepasst werden.

Die gewählten Personen sind sehr gut qualifiziert und übernehmen die Funktion als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt im Nebenamt frei von anderen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Lic. iur. Simone Stöckli, geb. 1974, arbeitet zurzeit noch am Strafgericht des Obergerichts des Kantons Aargau als Gerichtsschreiberin und lic. iur. Sandro Rossi, geb. 1978, zurzeit noch am Bezirksgericht Bremgarten als Gerichtsschreiber. Beide sind mit der Strafjustiz im Kanton Aargau sehr gut vertraut. Ihr Stellenantritt wird per 1. August 2009 erfolgen.

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