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Pandemievorsorge für Betriebe :
Aufruf des Regierungsrates an die Aargauer Unternehmen

Eine Grippepandemie stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Während einer Phase von zwölf Wochen ist mit einem Ausfall von mindestens 20 Prozent der Mitarbeitenden zu rechnen. Während zwei bis drei Wochen steigt dieser Anteil auf ca. 35 Prozent an.

Gemäss den zuständigen Bundesstellen breitet sich die Tierseuche "Vogelgrippe" weiter von Asien nach Europa und Afrika aus. Obwohl in den vergangenen Jahren weltweit rund 200 Menschen an der Tierseuche "Vogelgrippe" gestorben sind (Ansteckung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren), stellt sie zurzeit keine Gefahr für die Schweiz dar. Das zirkulierende Vogelgrippevirus (H5N1) hat aber das Potenzial, sich zu einem Virus zu verändern, das von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Die Folge wäre eine Pandemie, also eine weltweite Ausbreitung der Grippe.

Anlass für dieses Schreiben ist nicht eine aktuelle Bedrohung. Im Falle des Ausbruchs einer Grippepandemie kommt der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sowie einigen weiteren Dienstleistungen aber eine besonders hohe Bedeutung zu. Der Regierungsrat hat deshalb über tausend Unternehmen angeschrieben, deren Weiterbetrieb auch im Falle einer Pandemie von zentraler Bedeutung ist. Aus Kostengründen werden nicht alle Unternehmen direkt angeschrieben. Eine Liste der Kriterien und der ausgewählten Branchen ist auf www.ag.chc/pandemievorsorge einsehbar.

Beeinträchtigungen für Betriebe

Im Fall des Ausbruchs einer Grippepandemie ist davon auszugehen, dass das öffentliche Leben stark beeinträchtigt wird. Während einer Pandemiewelle von zwölf Wochen rechnen die zuständigen Stellen derzeit damit, dass jeden Tag mindestens 20 Prozent der Arbeitnehmenden der Arbeit fernbleiben. Während zwei bis drei Wochen werden ca. 35 Prozent abwesend sein, dies aufgrund von Krankheit, Betreuungsaufgaben und Vermeidung einer Ansteckung.

Denjenigen Unternehmen, die bis jetzt noch nicht oder nur wenig Vorbereitungen für den Fall einer Pandemie getroffen haben, empfehlen wir die folgenden Vorkehrungen:

Organisatorisches:
­Bildung eines betriebsinternen Pandemieteams
Festlegung derjenigen Bereiche, deren Funktion im Pandemiefall aufrechterhalten werden muss
Festlegung derjenigen Bereiche, deren Funktion im Pandemiefall eingestellt werden kann
Sicherstellung der betriebsnotwendigen Strukturen und Abläufe im Hinblick auf stark reduzierten Personalbestand in denjenigen Bereichen, deren Funktion aufrechterhalten werden muss
Sicherstellung der Zulieferung (z.B. durch Verträge mit Zulieferfirmen) und/oder Bildung von Lagern

Massnahmen und Kommunikation:
­Festlegung des Vorgehens bei Erkrankung eines/r Mitarbeiters/in
­Schaffung der Möglichkeit für "teleworking" (Arbeit für den Betrieb von Zuhause aus)
­Umsetzung des "social distancing" (z.B. Einführung von Schichtplänen in Grossraumbüros, Schliessung von Kantinen und Pausenräumen; vgl. dazu den Pandemieplan des Bundes)
Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasscheiben
­Prüfung von Raumlüftung / Klimaanlage auf Gefahr der Virenverbreitung
­Sicherstellung der internen und externen Kommunikation

Detaillierte Informationen zur Pandemie-Vorsorge finden sich im Internet unter:

http://www.ag.ch/pandemievorsorge. Dort befindet sich auch der Link auf ein Handbuch für die betriebliche Vorbereitung des Bundesamtes für Gesundheitswesen.

Als Anlaufstelle für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Öffentlichen Lebens bei einer Grippepandemie steht den Betrieben das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) als "single point of contact" zur Verfügung:Telefon 062/835 16 62 oder E-Mail awa@ag.ch

Der Regierungsrat dankt den Unternehmen für Ihre Mitarbeit bei den Bemühungen zu einer erfolgreichen Pandemievorsorge.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres