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Opferhilfe Aargau/Solothurn wird neu organisiert :
Der Kanton führt die Beratungsstelle ab 1. Januar 2011 selber

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Kanton die Beratungsstelle für die Opfer von Straftaten selber führen wird. Ab 1. Januar 2011 wird der Kantonale Sozialdienst diese Aufgabe wahrnehmen. Die Beratungsstelle wird organisatorisch selbstständig und fachlich unabhängig sein. Die Kooperation mit dem Kanton Solothurn wird fortgesetzt.

Die Frauenzentrale Aargau führt die Opferberatung seit 1995 für den Kanton Aargau und seit 2003 für den Kanton Solothurn. Aufgrund einer Neubeurteilung der Situation hat das Departement Gesundheit und Soziales den Leistungsvertrag auf Ende 2010 gekündigt und in der Folge öffentlich ausgeschrieben. Nachdem keines der beiden eingegangenen Angebote die Submissionsanforderungen erfüllte, musste das Verfahren abgebrochen werden. Weil eine neuerliche Ausschreibung aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen ausser Betracht fiel, wurde eine Neuorganisation ins Auge gefasst.

Opferberatung bleibt fachlich unabhängig

Nach dem Beschluss des Regierungsrats steht fest: Die Beratungsstelle für die Opfer von Straftaten sowie die Begleitung von Kindern wird ab Anfang 2011 dem Kantonalen Sozialdienst angegliedert, wo bereits heute der administrative bzw. finanzielle Teil der Opferhilfe betreut wird. Die Opferberatung wird jedoch sowohl strukturell als auch organisatorisch und räumlich getrennt geführt. Die Beratungsstelle wird weiterhin über Entscheidungskompetenzen auf der Basis der Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen Konferenz Opferhilfegesetz verfügen. Damit wird sichergestellt, dass sie im Interesse der Hilfesuchenden organisatorisch selbstständig und fachlich unabhängig sein wird.

Synergien aus der Kooperation mit Solothurn

Die Integration der Opferberatung im Kantonalen Sozialdienst wird für Personen (sowie ihre Angehörigen), die von einer Straftat betroffen sind und Beratung, Nothilfe sowie Unterstützung und Begleitung bei der Verarbeitung der Straftat beanspruchen, keine Veränderungen zur Folge haben. Das bedeutet, dass die Leistungen im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. Gleichzeitig wird die Neuorganisation auf der Basis der bisherigen Beratungszahl finanziell keine zusätzlichen Belastungen für den Kanton zeitigen. Zudem wird die bestehende Kooperation mit dem Kanton Solothurn auch nach der Neuorganisation weitergeführt. Die Synergien daraus kommen vollumfänglich den Hilfesuchenden zugute.

Sorgfältige Überführung angestrebt

Die beiden Kantone sorgen in enger Zusammenarbeit dafür, dass die neu organisierte Opferhilfe Aargau/Solothurn ihre Aufgaben zeit- und fachgerecht wird erfüllen können. Dazu gehören sowohl organisatorische und personelle als auch räumliche Massnahmen. Bis Ende 2010 ist die Frauenzentrale Aargau mit der Erfüllung des Leistungsauftrags betraut. Gemeinsam mit den Kantonen Aargau und Solothurn wird in den kommenden Wochen und Monaten eine sorgfältige Überführung der Opferberatung von der Frauenzentrale in die neue Organisation stattfinden. Die Gespräche mit der Frauenzentrale Aargau über die Modalitäten der Übergabe sind in Gang.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat