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Öffentlichkeitsprinzip, Datenschutz und Archivwesen :
Mehr Transparenz und Datenschutz im Kanton Aargau

Das Öffentlichkeitsprinzip soll eingeführt und zusammen mit dem Datenschutz und Archivwesen gesetzlich geregelt werden. Mit der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz soll zudem eine Anlaufstelle für die Bevölkerung geschaffen werden.

Der Regierungsrat hat die Botschaft zum IDAG, dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen, sowie zur Teilrevision der Kantonsverfassung verabschiedet.

Information als Anspruch der Bevölkerung

Öffentlichkeitsprinzip heisst mehr Transparenz. Inskünftig soll alles öffentlich sein, was nicht geheim gehalten werden muss. Das neue Gesetz verschafft den Einwohnerinnen und Einwohnern ein durchsetzbares Recht auf Information, regelt das Verfahren und gewährleistet den Rechtsschutz.

Zeitgemässer Datenschutz

Als einer der letzten Kantone verfügt der Kanton Aargau über kein eigenes Gesetz zum Datenschutz. Es existieren lediglich regierungsrätliche Weisungen. Neu soll der Datenschutz auf Gesetzesstufe geregelt und - wo nötig - verstärkt werden.

Neues Kontrollorgan

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Person für Öffentlichkeit und Datenschutz soll der Verwaltung und der Bevölkerung als Anlaufstelle dienen und das vorgesehene Schlichtungsverfahren durchführen. Sie ist zuständig für beide Bereiche; dadurch können interne Abläufe gestrafft und eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen gewährleistet werden.

Archivwesen

Auch das Archivrecht wird gesetzlich verankert. Obwohl der Gesetzesentwurf für alle öffentlichen Organe gelten soll, ist hier aus praktischen Gründen eine Einschränkung vorgesehen: Die Pflicht zur Ablieferung von Dokumenten an das Staatsarchiv richtet sich nicht an kommunale Organe. Diese haben wie bisher eigene Archive zu führen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres