Öffentlichkeitsprinzip, Datenschutz und Archivwesen
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Start der Vernehmlassung
Das Öffentlichkeitsprinzip soll in der Kantonsverfassung verankert und der Datenschutz auf Gesetzesstufe geregelt werden. Mit der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz soll zudem eine Anlaufstelle für beide Bereiche geschaffen werden, was eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen gewährleistet.
Mit einer Medienkonferenz wurde am Mittwoch, 29. September 2004, in Aarau die Anhörung zum IDAG, dem Gesetz über die Information der Bevölkerung, den Datenschutz und das Archivwesen sowie zur Teilrevision der Kantonsverfassung eröffnet. Die Unterlagen sind auf www.ag.ch/vernehmlassungen einsehbar.
Information als Anspruch
Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bedeutet einen Paradigmenwechsel: weg vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt hin zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt. Neu erhalten alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Einsicht in amtliche Akten, sofern nicht Persönlichkeits- und Datenschutz dies verbieten. Gleichzeitig wird die amtliche Information der Bevölkerung auf Gesetzesstufe geregelt. Regierungsrat Kurt Wernli wies an der Medienkonferenz darauf hin, dass ein Teil der Bestimmungen schon heute gelebte Realität ist. "Neu sollen aber die Einwohnerinnen und Einwohner ein durchsetzbares Recht erhalten, mit dem Vorteil, dass das Verfahren geregelt und der Rechtsschutz gewährleistet ist." Die Auskunfts- bzw. Einsichtsgesuche sind - soweit kein Mehraufwand entsteht - grundsätzlich kostenlos.
Zeitgemässer Datenschutz
Als einer der letzten Kantone verfügt der Kanton Aargau über keine formell-gesetzliche Datenschutzregelung. Bislang existieren in diesem Bereich lediglich regierungsrätliche Weisungen, die sich an die Zentralverwaltung richten. Daneben gilt Bundesdatenschutzrecht. Mit der neuen Gesetzesvorlage wird der Datenschutz einheitlich auf Gesetzesstufe geregelt und - wo nötig - verstärkt.
Neues Kontrollorgan
Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung der Stelle einer beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz vor. Diese soll als Kompetenzstelle für die Verwaltung und die Bevölkerung dienen und auch das vorgesehene Schlichtungsverfahren durchführen. Mit der gleichzeitigen Zuständigkeit für beide Bereiche sollen interne Abläufe gestrafft und Widersprüchlichkeiten verhindert werden.
Archivwesen
Das Archivrecht wird neu gesetzlich verankert. Bis anhin wurde dieser Bereich nur in einer Verordnung geregelt. Obwohl der Gesetzesentwurf für alle öffentlichen Organe gelten soll, ist hier aus praktischen Gründen eine Einschränkung vorgesehen: Die Pflicht zur Ablieferung von Dokumenten an das Staatsarchiv richtet sich nicht an kommunale öffentliche Organe. Diese haben wie bisher eigene Archive zu führen.