Öffentlichkeitsprinzip, Datenschutz und Archivwesen
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Botschaft für die 2. Beratung verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Botschaft zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) sowie zur Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden des Grossen Rates für die 2. Beratung verabschiedet.
Der Grosse Rat hatte die Vorlage in 1. Lesung mit wenigen Änderungen gegenüber der Botschaft des Regierungsrats beschlossen. Nach dem Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin wurde die Gesetzesvorlage nun für die 2. Lesung im Bereich Datenschutz an die Anforderun-gen der beiden Abkommen angepasst. Abgesehen davon bestand kein Änderungsbedarf.
Mehr Informationsrechte und zeitgemässer Datenschutz
Das Öffentlichkeitsprinzip bringt mehr Transparenz. Inskünftig soll alles öffentlich sein, was nicht geheim gehalten werden muss. Das neue Gesetz verschafft der Bevölkerung ein durchsetzbares Recht auf In-formation, regelt das Verfahren und gewährleistet den Rechtsschutz. - Als einer der letzten Kantone verfügt der Kanton Aargau über kein eigenes Ge-setz zum Datenschutz. Es existieren lediglich regie-rungsrätliche Weisungen. Neu soll der Datenschutz auf Gesetzesstufe geregelt und verstärkt werden.
Neues Kontrollorgan
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Person für Öffentlichkeit und Datenschutz soll der Verwaltung und der Bevölkerung als Anlaufstelle dienen. Sie ist zuständig für die Durchführung von Schlichtungs-verfahren und vor allem für die Aufsicht im Daten-schutz. Aufgrund der Abkommen von Schengen und Dublin musste die Kompetenz der Person für Öf-fentlichkeit und Datenschutz ausgeweitet werden. Dies ist Voraussetzung für den Datenaustausch mit den Ländern, die an den beiden Abkommen beteiligt sind.
Archivwesen
Auch das Archivrecht wird gesetzlich verankert. Obwohl der Gesetzesentwurf für alle öffentlichen Organe gelten soll, ist hier aus praktischen Gründen eine Einschränkung vorgesehen: Die Pflicht zur Ablieferung von Dokumenten an das Staatsarchiv richtet sich nicht an kommunale Organe. Diese ha-ben wie bisher eigene Archive zu führen.