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Obligatorische Kennzeichnung von Hunden :
Mikrochip-Pflicht für Hunde ab 2006

Regierungsrat Ernst Hasler besuchte das Tierheim des Aargauischen Tierschutzvereins in Untersiggenthal und machte sich ein Bild über den Erweiterungsbau des Hundehauses. Bei dieser Gelegenheit wurde auch über die bevorstehende Mikrochip-Pflicht und die Erfahrungen der ersten drei Monate der Meldestelle für Findeltiere informiert.

Der Mikrochip ist eine kleine, sterile, nicht reizende Glaskapsel, so gross wie ein Reiskorn. Auf dem Mikrochip geladen ist eine eindeutige mehrstellige Zahlennummer. Die registrierende Datenbank kann mittels diesem Code das Tier eindeutig identifizieren und einem Besitzer oder einer Besitzerin zuordnen. Der Chip kann nur von einem Lesegerät aktiviert werden, kann sich unter der Haut kaum verschieben, zerbricht bei einem Aufprall nicht und kann von aussen weder zerstört, noch kann die Zahl verändert werden. Der Mikrochip wird von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einer Spezialspritze auf der linken Halsseite unter die Haut des Tieres injiziert. Der Vorgang ist vergleichbar mit einer Impfung.

Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 geboren und mit einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen oder mit einem lesbaren Mikrochip gekennzeichnet sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Die Kantone können verlangen, dass die Änderungen von Namen und Adresse des Tierhalters (Wechsel des Besitzers) dem Betreiber der Datenbank gemeldet werden. Der Betreiber der Datenbank gibt dem Tierhalter einen Hundeausweis ab, in dem die Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung, die Datenbank, in welcher der Hund registriert ist sowie die obligatorisch erfassten Daten aufgeführt sind.

Der Tierschutz ist eine ethische und gesellschaftliche Aufgabe und braucht die Unterstützung der gesamten Bevölkerung", betonte Regierungsrat Ernst Hasler bei seinem Besuch. Das Kantonale Veterinäramt ist mit dem Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung beauftragt. Vollzug bedeutet die Rechtsanwendung und Kontrolle der Vorschriften, sowie das Anordnen und Durchsetzen von Verbesserungen bei Missständen. Im Jahr 2003 überprüfte das Veterinäramt 202 Hinweise aus der Bevölkerung.

Seit dem 1. April 2004 betreibt der Aargauische Tierschutzverein im Auftrag des Veterinäramts eine Meldestelle für Findeltiere. Die Erfahrungen der ersten drei Monate zeigen eine deutlich steigende Tendenz, was sicher auch auf die Ferienzeit zurück zu führen ist.

Bei seinem Besuch in Untersiggenthal konnte Regierungsrat Ernst Hasler dem Aargauischen Tierschutzverein eine freudige Botschaft überbringen. Der Kanton Aargau unterstützt das Tierheim beim Bau des neuen Hundehauses mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 355'000.-- aus dem Lotteriefonds.

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