Obersiggenthaler Limmatbrücke: Projekt abgeschlossen
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Regierungsrat tritt auf Sammeleinsprache nicht ein
Das Projekt "Obersiggenthaler Brücke" ist für den Regierungsrat abgeschlossen. Er hat die flankierenden Massnahmen gutgeheissen. Auf die Sammeleinsprache des Komitees "Obersiggenthaler Brücke - so nicht" mit 648 Unterschriften wird nicht eingetreten. Die übrigen Einsprachen konnten gütlich bereinigt werden.
Gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 2. Dezember 1996 setzt der Bau des neuen Limmatüberganges voraus, dass die beiden Pförtneranlagen Landschriber in Obersiggenthal und Wilerloch in Baden samt den vorgelagerten Busspuren in Richtung Nussbaumen bzw. Kappelerhof sowie das Bauprojekt "Ausbau Bruggerstrasse IO K 117, Abschnitt BBC-Strasse bis Haselstrasse" technisch, finanziell und rechtlich sichergestellt sind. Der Entscheid macht deutlich, dass es sich bei diesen flankierenden Massnahmen nicht um ein eigenständiges Projekt handelt. Die Massnahmen gelten als gebundene Ausgaben. Die Kosten trägt der Kanton weitgehend allein.
Im Rahmen des Einspracheverfahrens ging es nur um das Ergänzungsprojekt und seine baulichen, raumplanerischen und umweltschützerischen Aspekte. Auf das Begehren des Komitees "Obersiggenthaler Brücke - so nicht", es sei nochmals eine Abstimmung über die Finanzierung des Projektes durchzuführen, darf daher nicht eingetreten werden. Es sind keine weiteren Kreditbeschlüsse der Gemeinden Obersiggenthal und Ba-den notwendig.
Der Regierungsrat heisst das erwähnte Ergänzungsprojekt gut. Der Einspracheentscheid wird im kantonalen Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Obersiggenthal veröffentlicht. Er kann innert 20 Tagen mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden.