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Nutzungsplanung :
Die Kommission UBV befürwortete drei Regierungsratsvorlagen

Während die Nutzungsplanung "Kreuzäcker" in Spreitenbach und die Änderung der Sperrzonen des Rheinuferschutzdekrets in Laufenburg ausführlich diskutiert wurden, war die Richtplanfestsetzung des erweiterten Lehmabbaugebiets in Fisibach in der Kommission UBV unbestritten.

An ihrer Sitzung vom 10. Juni 2008 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) drei regierungsrätliche Vorlagen beraten. Nach ausführlicher Diskussion folgte die Fachkommission den Vorschlägen des Regierungsrats und verabschiedete die Geschäfte ohne Änderungsanträge.

Nutzungsplanung "Kreuzäcker" Spreitenbach

Die Nutzungsplanung "Kreuzäcker" in Spreitenbach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. 1994 beauftragte der Grossen Rat die Gemeinde Spreitenbach, das Gebiet "Kreuzäcker" einer Nichtbauzone zuzuweisen. Diesem Auftrag hatte sich die Gemeindeversammlung wiedersetzt, worauf der Kanton das Gebiet der Landwirtschaftzone zuordnete. Auf diese Zuordnung folgten Einsprachen von Grundeigentümern und Gemeinde. Nach gemeinsamen Verhandlungen und eingehender Prüfung wurde die Situation neu beurteilt. In der jetzt vorliegenden Vorlage wird das Gebiet teilweise einer Industrie-, teilweise einer Wohn- und Gewerbezone zugewiesen. Für beide Teilbereiche wurden bereits vorgängig spezifische Zonenvorschriften beschlossen, welche sicherstellen, dass eine künftige Überbauung der räumlichen Situation angepasst wird. Die Nutzungsplanung entspricht heute dem Raumplanungsgesetz und der raumplanerischen Entwicklungsstrategie des Kantons.

Rheinuferschutzdekret

Ebenfalls zu diskutieren gab die Änderung der Sperrzone des Rheinuferschutzdekrets in Laufenburg. Ziel der Änderung ist es, bestehende Widersprüche zwischen der aktuellen Nutzung und dem Schutzdekret zu bereinigen und so Rechtssicherheit zu schaffen. Einige zum Teil überbaute Gebiete sollen aus der Sperrzone entlassen werden. Gleichzeitig werden an geeigneten Stellen neue Sperrzonenflächen geschaffen. An der Gesamtfläche eines via Dekret geschützen Gebiets Änderungen vorzunehmen, ist jedoch heikel und wurde von der Kommissionsmehrheit nicht diskussionslos verabschiedet. Da die Qualität der Flusslandschaft keinen Schaden nimmt, wurde die Vorlage aber genehmigt.

Erweiterung Lehmabbaugebiet Fisibach

Unbestritten war die Richtplananpassung für die Erweiterung der Lehmgrube in Fisibach. Die Festsetzung im Richtplan ist für das längerfristige Bestehen der Ziegelei, die in der Grube ausschliesslich für den Eigenbedarf Lehm abbaut, von grosser Bedeutung. Auch aus ökologischer Sicht gibt es keine Bedenken, so dass die Kommission UBV dieses Geschäft einstimmig befürwortete.

Im Grossen Rat werden die drei Vorlagen voraussichtlich Anfang Juli beraten.

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