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Nutzungsplanung

Grossrätliche Kommission genehmigt die Nutzungsplanung "Steirüti", Brunegg und stimmt der Harmonisierung der Baubegriffe zu.

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 12. August 2009 die Teiländerung "Steirüti" des Bauzonen- und Kulturlandplans der Gemeinde Brunegg und den Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beraten. Bei beiden Vorlagen folgte die Kommission den Vorschlägen des Regierungsrats.

Nutzungsplanung "Steirüti", Brunegg

Im Jahr 1997 hat der Grosse Rat die Nutzungsplanung der Gemeinde Brunegg mit Ausnahme der Zuweisung des Gebiets "Steirüti" in die Wohnzone genehmigt. Im Jahr 2005 hat der Grosse Rat die Teiländerung "Steirüti" erneut abgelehnt. Die Gemeinde Brunegg hat daraufhin eine Überprüfung allseitiger Interessen vorgenommen. Die aktuell vorliegende Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans sieht im Wesentlichen eine Zuweisung zur Landwirtschaftszone vor. Zwei Parzellen werden mit ergänzenden Bauvorschriften der Bauzone zugewiesen. Die Kommission UBV folgte dem Beschluss der Gemeindeversammlung und stimmte der Teiländerung ohne Gegenstimme zu.

Harmonisierung der Baubegriffe

Die Regelung des Baupolizeirechts dazu gehören insbesondere auch Baubegriffe und Messweisen ist Sache der Kantone. Dies hat zu einer bunten Vielfalt von Begriffen geführt. Im Baurecht werden nicht überall die gleichen Begriffe verwendet, identische Begriffe werden oft unterschiedlich umschrieben. Die gesamt-schweizerische Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen entspricht einem breiten Bedürfnis. Sie soll über ein Konkordat, die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), erreicht werden. Einzig die Definition "Geschossflächenziffer" war umstritten. Deshalb hat die Kommission ohne Gegenstimme dem Beitritt nur unter der Bedingung der Beibehaltung der bisherigen Definition der "Ausnützungsziffer" zugestimmt.

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