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Neuzuteilung gewerbepolizeilicher Aufgaben :
Aufhebung des kantonalen Amtes für Gewerbepolizei

Nach der Zustimmung des Aargauer Stimmvolkes zum neuen Gastgewerbegesetz hat der Regierungsrat im April 1998 beschlossen, das kantonale Amt für Gewerbepolizei aufzuheben. Auf den 1. Februar 1999 hat er nun den Beschluss umgesetzt und die verbliebenen gewerbepolizeilichen Aufgaben anderen Verwaltungsstellen zugewiesen.

Im April 1998 beschloss der Regierungsrat im Rahmen des Finanzpakets 1998 und im Zusammenhang mit der erfolgten Revision des Wirtschaftsgesetzes die Aufhebung des kantonalen Amtes für Gewerbepolizei. In der Folge erstellte eine Arbeitsgruppe des Departementes des Innern eine Übersicht der verbliebenen Aufgaben des Amtes und schlug eine sachgerechte Neuzuteilung vor. Der Regierungsrat stimmte im Dezember 1998 dieser Umstrukturierung auf den 1. Februar 1999 zu.

Neuverteilung der Aufgaben

Der grösste Teil der über den Gastgewerbebereich hinaus verbliebenen gewerbepolizeilichen Aufgaben wird neu vom Kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt (KIGA) wahrgenommen. Es sind dies in erster Linie bundesrechtlich vorgeschriebene Vollzugsaufgaben in den Bereichen Messwesen, Preiskontrolle, Handelsreisende und Filmwesen. Im Bereich des kantonalen Rechts vollzieht das KIGA neu das Ladenschluss- sowie das Spielautomatenrecht und übt die Aufsicht über Sammlungen zu wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken aus. Wegen der zusätzlichen gewerbepolizeilichen Funktionen ist die betroffene Sektion "Arbeitnehmerschutz" im KIGA in Sektion "Industrie- und Gewerbeaufsicht" umbenannt worden.

Keine Änderungen beim Pass- und Patentwesen

Das Pass- und Patentwesen war bisher organisatorisch dem Amt für Gewerbepolizei zugeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllten aber den klar umrissenen Aufgabenbereich weitgehend selbstständig. In dieser Hinsicht ändert sich nichts. Das Pass- und Patentamt ist von der Aufhebung des Amtes für Gewerbepolizei nur insofern betroffen, als es neu der Justizabteilung im Departement des Innern zugeordnet ist. Der Standort des Amtes befindet sich weiterhin an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.

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