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Neuregelung der Übertrittsverfahren :
Regierungsrat plant Verordnungsänderungen

Der Regierungsrat unterbreitet den Vorschlag zur Neuregelung der Übertrittsverfahren, ausgewählten Interessengruppen zur fakultativen Anhörung. Mit den geplanten Anpassungen will er die Durchlässigkeit des Schulsystems erhöhen, die Repetitionsquote an der Oberstufe senken und den administrativen Aufwand für die Schulen verringern.

Anlass für die Neuregelung der Übertrittsverfahren ist einerseits ein parlamentarischer Auftrag, der die Abschaffung der Übertrittsprüfungen von der Primarschule in die Oberstufe fordert. Andererseits werden im Hinblick auf die flächendeckende Einführung der standardisierten Leistungsmessungen (Checks) an der Volksschule im Schuljahr 2016/17 einige Anpassungen beim Übertritt von der Oberstufe in die Mittelschulen vorgenommen.

Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe

Heute erfolgt der Übertritt von der Primarschule in einen der Leistungszüge der Oberstufe (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) aufgrund einer Empfehlung der Primarlehrperson. Bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Diese verursacht hohe Kosten bei geringer Erfolgsquote. In Zukunft sollen keine Aufnahme- und Übertrittsprüfungen zum Wechsel des Leistungszugs mehr stattfinden. Das bewährte Empfehlungsverfahren soll bestehen bleiben. Die Lehrpersonen orientieren die Eltern ab dem zweiten Semester der 5. Klasse über den Leistungsstand ihrer Kinder.

Promotion und Repetition an der Oberstufe

Zur Erhöhung der Durchlässigkeit an der Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen die Möglichkeit erhalten, bereits nach dem ersten Semester der ersten Oberstufenklasse ohne Repetition eines Schuljahres in den nächst höheren Oberstufentyp zu wechseln. Repetitionen an der Sekundar- und Bezirksschule sind in Zukunft nicht mehr vorgesehen beziehungsweise nur noch im Ausnahmefall möglich. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt ein Wechsel von der Bezirks- in die Sekundarschule oder von der Sekundar- in die Realschule.

Übertritt von der Oberstufe an die Mittelschulen

Die Revision sieht vor, die Bezirksschulabschlussprüfung gänzlich durch das bereits heute geltende Übertrittsverfahren von der Bezirksschule an die Mittelschulen abzulösen. Ein direkter Zugang zum Gymnasium ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule möglich, welche einen Notendurchschnitt von 4,7 erreichen. Ebenfalls wie bis anhin berechtigt ein Notendurchschnitt von 4,4 zum prüfungsfreien Übertritt von der Bezirksschule in die Fach-, Wirtschafts-, und Informatikmittelschule sowie zur Berufsmaturität. Die Anforderungen an künftige Mittelschülerinnen und -schüler werden durch zwei Massnahmen leicht erhöht:Doppelzählung von Deutsch und Mathematik bei der Berechnung des erforderlichen Notendurchschnitts.

  • Doppelzählung von Deutsch und Mathematik bei der Berechnung des erforderlichen Notendurchschnitts.
  • In Deutsch und Mathematik muss mindestens die Note 4 erreicht werden.

Zudem wird vorgeschlagen, besonders leistungsfähigen Sekundarschülerinnen und -schülern den prüfungsfreien Übertritt in die Informatik-, Wirtschafts-, Fach- und Berufsmittelschule mit Berufsmaturität zu ermöglichen.

Freiwillige Anhörung

Das Geschäft liegt im Kompetenzbereich des Regierungsrats. Aufgrund der Bedeutung der vorgesehenen Änderungen findet bis am 28. Februar eine freiwillige Anhörung statt. Diese richtet sich an ausgewählte Interessensvertretungen und an die politischen Parteien. Die Verbände der Lehrpersonen, die Vereinigung der aargauischen Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten (VASP) sowie der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Aargau haben bereits bei der Erarbeitung der Vorlage in einer Begleitgruppe mitgewirkt und werden im Rahmen dieser Arbeit nochmals Stellung nehmen zum aktuellen Bericht. Aufgrund der Rückmeldungen wird der Regierungsrat anschliessend über die Verordnungsänderungen beschliessen. Die Inkraftsetzung ist per 1. August 2016 geplant. Die Umsetzung der neuen Übertrittsverfahren erfolgt somit ab dem Schuljahr 2016/17.

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Anhörungsunterlagen

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat