Neuorganisation der Strafverfolgungsbehörden
:
Der Regierungsrat hat die Schwerpunkte der Strafverfolgung im Kanton Aargau für 2011-2014 festgelegt
Ab 2011 gilt ein einheitliches schweizerisches Strafprozessrecht. Im Zuge dieser Reform hat der Kanton Aargau seine Strafverfolgungsbehörden reorganisiert und personell verstärkt. Zudem hat der Regierungsrat den Organen der Strafverfolgung für die Jahre 2011-2014 sechs Schwerpunkte vorgegeben.
Jeder Kanton hatte bisher eine eigene Straf- und Zivilprozessordnung. Dementsprechend sind die Verfahren kantonal unterschiedlich geregelt. Ab 1. Januar 2011 gilt schweizweit ein einheitliches Prozessrecht: Auf diesen Zeitpunkt treten die Schweizerische Strafprozessordnung (CH StPO), die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (CH JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (CH ZPO) sowie die kantonalen Einführungsgesetze in Kraft.
Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells
Mit der Einführung des neuen schweizerischen Strafprozessrechts musste im Kanton Aargau die Strafverfolgung neu organisiert werden. Bisher führte nach der polizeilichen Ermittlung ein Untersuchungsrichter bzw. eine Untersuchungsrichterin die Untersuchung und übergab anschliessend das Dossier mit dem Resultat der Staatsanwaltschaft. Diese entschied über die Erhebung einer Anklage vor Gericht, den Erlass eines Strafbefehls oder die Einstellung des Verfahrens. Dieser Handwechsel innerhalb des so genannten Vorverfahrens bedeutete einen Verlust an Zeit und Wissen.
Ab 2011 erfolgt das ganze Vorverfahren aus einer Hand. Der Aargau wechselt zum so genannten Staatsanwaltschaftsmodell. Der Handwechsel innerhalb der Strafuntersuchung entfällt. Die bisherigen Bezirksämter werden in die Staatsanwaltschaft integriert.
Schulpflegen als Strafbehörden abgeschafft
Da der Aargau im Bereich des Jugendstrafrechts bereits das Jugendanwaltschaftsmodell praktiziert, hat die Einführung der neuen Jugendstrafprozessordnung für die Fallbearbeitung durch die Jugendanwaltschaft keine wesentlichen Änderungen zur Folge. Hingegen wird mit dem Wegfall der Schulpflegen als Strafbehörde das Wirkungsfeld der Jugendanwaltschaft erheblich vergrössert.
Schwerpunkte für die Strafverfolgung
Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden hat der Regierungsrat den Organen der Strafverfolgung (Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft) für die Jahre 2011 2014 sechs Schwerpunkte vorgegeben. Ihnen kommt neben der Alltagsarbeit besonderes Gewicht zu. Mit den Schwerpunkten sollen die Ressourcen gezielt eingesetzt und die Wirkung der Kriminalitätsbekämpfung im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Aargau weiter verbessert werden. Es wurden folgende sechs Schwerpunkte festgelegt:
1. Schwere Verbrechen kompromisslos bekämpfen
2. Gewalt im öffentlichen Raum eindämmen
3. Mehr Einbruchdiebstähle verhindern und aufklären
4. Vermögensdelikte konsequenter verfolgen
5. Jugendliche Intensivtäter früher identifizieren
6. Strafverfahren beschleunigen
Weitere Informationen finden Sie unter: Strafverfolgung