Neugestaltung der Prämienverbilligung
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Botschaft zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung liegt vor
Der Regierungsrat hat die Botschaft zum neuen "Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung" (KVGG) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Dessen Eckpfeiler sind ein effizienteres Verfahren für die Prämienverbilligung, eine gezieltere Verteilung der Prämienverbilligungsbeiträge und Begleitmassnahmen zur Liste säumiger Versicherter.
Die Kantone haben gemäss Art. 65 Abs. 1 KVG den Auftrag, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen auszurichten. Finanziert werden diese durch einen Bundesbeitrag, dessen Höhe an die Einwohnerzahl und die Gesundheitskosten gebunden ist, und einen Kantonsbeitrag. Der Bundesbeitrag an den Kanton Aargau betrug 2014 175,1 Millionen Franken, der Kantonsbeitrag 117,3 Millionen Franken. Schweizweit werden jährlich mehr als 4 Milliarden Franken für Prämienverbilligung eingesetzt.
Weil die Kantone 85 Prozent der Verlustscheine aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen müssen, entstanden dem Kanton Aargau im Jahr 2014 Kosten in der Höhe von 7,8 Millionen Franken. Um diese Ausgaben zu senken, wurde per 1. Juli 2014 die Liste säumiger Versicherter eingeführt. Wer auf dieser Liste eingetragen ist, erhält mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine medizinischen Behandlungen von der Krankenversicherung bezahlt.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung errechnet sich, indem von der Richtprämie 11,5 Prozent des massgebenden Einkommens abgezogen werden. Das massgebende Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerbaren Einkommen plus 20 Prozent des steuerbaren Vermögens. Ist der sich aus dieser Rechnung ergebende Wert positiv, besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung. Anspruchsberechtigte stellen einen Antrag bei der Wohnsitzgemeinde.
Prämienverbilligung
Das Ziel des vor der Totalrevision stehenden Erlasses ist klar: Die Prämienverbilligung soll künftig bedarfsgerechter unter die Anspruchsberechtigten verteilt werden. So müssen etwa Steuerabzüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht tangieren, zum massgebenden Einkommen dazugerechnet werden (etwa Liegenschaftsunterhaltskosten oder Einzahlungen in die dritte Säule). Auch werden Einkommensabzüge eingeführt, mit denen bestimmte Haushaltstypen gezielt entlastet werden können. In speziellen Fällen kann der Prämienverbilligungsanspruch neu sofort angepasst werden. Das heute ebenso komplizierte wie aufwändige Anspruchsverfahren wird stark vereinfacht und vollumfänglich papierlos durchgeführt. Dies führt zu einer effizienteren Bearbeitung der Anträge und damit zu deutlich weniger Aufwand für die Gemeinden.
Krankenkassenausstände
Bereits bei der vom Grossen Rat im vergangenen Jahr beschlossenen dringlichen Einführung der Liste säumiger Versicherter stand fest, dass diese nur mit Begleitmassnahmen die erwünschte Wirkung erzielen kann. Allein durch das Führen der Liste kann der Anstieg der Betreibungs- und Verlustscheinzahlen kaum gebremst werden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, dass die Gemeinden mit Personen, die aufgrund von Krankenkassenausständen betrieben werden, ein Gespräch führen. Dabei eruieren sie die Gründe für die Betreibung und leiten bei Bedarf entsprechende Massnahmen ein. Die Gemeinden sind jedoch frei in ihrer Entscheidung, inwiefern sie die Personen weiterführend beraten und betreuen wollen. Mit dieser schlanken Lösung kommt der Regierungsrat den in der Anhörung geäusserten Bedenken der Gemeinden entgegen.
Finanzierung
Die öffentliche Hand bezahlt gemäss Bundesrecht 85 Prozent der Verlustscheine, die aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen entstehen. Neu finanzieren die Gemeinden diese Ausgaben, weil sie wesentlich mehr Einfluss auf die Kostenentwicklung haben als der Kanton. Diese Ausgaben werden im Rahmen der Aufgaben- und Lastenverteilung (ALV) vollumfänglich ausgeglichen. Der Regierungsrat trägt auch in dieser Hinsicht Bedenken der Gemeinden Rechnung, die in der Anhörung geltend gemacht wurden. Als Grundlage für die Berechnung der individuellen Entlastung dienen die in den entsprechenden Gemeinden in den letzten Jahren angefallenen Verlustscheinforderungen aus Krankenkassenausständen.
Auswirkungen
Werden alle Massnahmen im Bereich Prämienverbilligung umgesetzt, können im Jahr 2018 25,9 Millionen Franken eingespart werden. Darin enthalten sind 12,9 Millionen Franken, die bereits aufgrund der Erhöhung des Einkommenssatzes per 1. Januar 2015 durch den Grossen Rat eingespart wurden. Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Liste säumiger Versicherter führen zusätzlich zu Entlastungen von 0,5 Millionen Franken pro Jahr.
Die erste Beratung im Grossen Rat ist noch vor den Sommerferien geplant; die zweite wird voraussichtlich im vierten Quartal stattfinden. Die ordentliche Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2016 geplant.