Neues Wassernutzungsgesetz genehmigt
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Kommissionsberatung zum neuen Wassernutzungsgesetz abgeschlossen
Die Mehrheit der grossrätlichen Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raum-ordnung (UBV) sprach sich in erster Lesung für das neue Wassernutzungsgesetz aus. Umstritten war die Konzessionsdauer für Wasserkraftnutzungen, welche die Kommission von höchstens 60 auf höchstens 80 Jahre erhöhte.
An ihrer Sitzung vom 5. Juli 2007 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) das neue Wassernutzungsgesetz in erster Lesung genehmigt.
Neues Wassernutzungsgesetz
Das neue Wassernutzungsgesetz regelt die Nutzung der Wasserkraft, des Grundwassers, der Heilquellen und des Thermalwassers sowie die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer. Heute ist die Nutzung der Gewässer in acht kantonalen Erlassen geregelt, die teilweise bis auf das Jahr 1856 zurückgehen. Im Laufe der Jahrzehnte sind zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, die zu Überschneidungen oder gar Widersprüchen geführt haben. Eine Bereinigung ist daher dringend notwendig. Durch das neue Wassernutzungsgesetz kann die Zahl der kantonalen Erlasse von acht auf drei, jene der Paragraphen von 134 auf rund 90 reduziert werden.
Konzessionsdauer für Wasserkraftnutzungen
Der Regierungsrat hat die Konzessionsdauer auf höchstens 60 Jahre festgelegt, obwohl die bundesrechtliche Regelung eine Dauer von höchstens 80 Jahre vorsieht. Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid dahingehend, dass die aargauischen Flüsse hinsichtlich Wasserkraftwerke praktisch lückenlos ausgebaut sind, sich das Bundesrecht jedoch auf Neuanlagen bezieht. Umbauten oder Erneuerungen bestehender Kraftwerke erfordern weniger Investitionen. Eine kürzere Konzessionsdauer lässt sich daher ökonomisch wie ökologisch durchaus rechtfertigen. Während einige Mitglieder eine weitere Verkürzung auf 40 Jahre forderten, obsiegten schlussendlich die Befürworter der Bundesrechtsregelung. Die Kommission sprach sich für eine Erhöhung der Konzessionsdauer auf höchstens 80 Jahre aus.
Weitere Ergänzungsanträge
Die Kommission genehmigte zwei weitere Anträge. Zum einen wurde beschlossen, dass mindestens 10% des jährlichen Wasserzinsertrags zweckgebunden für die Renaturierung und Vernetzung der Gewässer zu verwenden sind. Weiter fordert die Kommission von der Feuerwehr und dem Zivilschutz, dass bei Wasserentnahmen zu Übungszwecken eine angemessene Restwassermenge im Gewässer belassen werden muss.Im Grossen Rat wird das neue Wassernutzungsgesetz voraussichtlich anfangs September beraten.