Neues Wahlverfahren für den Grossen Rat
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Kommission knapp für Modell Wahlkreisverbände
Die WOV-Kommission des Grossen Rats hat mit einem knappen Entscheid das Modell Wahlkreisverbände den Modellen Bezirke pur sowie Doppelter Pukelsheim vorgezogen. Für die Kommission bleibt das oberste Ziel die Einführung des neuen Wahlverfahrens für die Grossratswahlen 2005, damit die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rats auf diesen Zeitpunkt hin umgesetzt werden kann. Die Kommission hat sich deshalb klar für die Durchführung einer obligatorischen Volksabstimmung ausgesprochen.
In der Kommissionsberatung wurden drei Modelle diskutiert: das Modell Wahlkreisverbände, das Modell Bezirke pur und das Modell Doppelter Pukelsheim.
In einer Eventualabstimmung wurde das Modell Bezirke pur mit Stichentscheid des Präsidenten bei 8 zu 8 Stimmen dem Modell Doppelter Pukelsheim vorgezogen. In der Hauptabstimmung favorisierte die Kommission die Bildung von Wahlkreisverbänden gegenüber dem Modell Bezirke pur mit 9 zu 7 Stimmen. Auch die anschliessenden Schlussabstimmungen über die gesetzlichen Änderungen für die Einführung des Modells Wahlkreisverbände zeigten, dass der Weg für die Umsetzung der Parlamentsverkleinerung nach wie vor sehr umstritten ist. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen wurden die Änderungen im Grossratswahlgesetz angenommen; mit 9 Stimmen zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen die Änderungen im Gemeindegesetz. Die Änderungen im Geschäftsverkehrsgesetz und in der Geschäftsordnung wurden mit je 12 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Änderungsantrag bei der Restmandatsverteilung
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat zudem eine Änderung bei der Frage der Restverteilung der Mandate. Entgegen dem Beschluss der 1. Beratung vom November 2003 sollen neu auch Listen einbezogen werden, die in der ersten Verteilung nicht berücksichtigt worden sind.
Umsetzung der Reduktion der Mitgliederzahl
Die Kommission hat sich mit 16 Stimmen zu 1 Stimme für die Durchführung einer obligatorischen Volksabstimmung ausgesprochen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Änderungen bei einer Annahme durch die Stimmberechtigten rechtzeitig für die Grossratswahlen 2005 in Kraft treten können. Bei einem fakultativen Referendum wäre dies nicht möglich. Die Verfassungsbestimmung, die eine Reduktion des Grossen Rats von 200 auf 140 Mitglieder verlangt, könnte dann noch nicht umgesetzt werden. Die Stimmberechtigten haben diese Verfassungsänderung am 18. Mai 2003 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die Volksabstimmung über die Änderung des Grossratswahlgesetzes und der damit verbundenen Erlasse ist für den 26. September 2004 vorgesehen.