Neues Standortförderungsgesetz ab 2010
:
Stärkung des Standorts Aargau im nationalen und internationalen Wettbewerb
Das neue Standortförderungsgesetz schliesst eine gesetzgeberische Lücke und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Für die Förderung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Aargau fehlten bisher klare Ziele und eine rechtliche Grundlage. Das Standortförderungsgesetz füllt nun diese Lücken und stärkt die Stellung des Kantons Aargau im nationalen und internationalen Standortwettbewerb.
Ordnungspolitisch korrekt
Das Standortförderungsgesetz, das der Grosse Rat Ende März 2009 verabschiedet hat, verzichtet auf direkte Eingriffe in die Wirtschaft. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Unternehmen und Privatpersonen. Zudem soll der Kanton die Wirtschaft bei der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen oder durch Beratung und Betreuung bereits ansässiger Unternehmen unterstützen.
Intensivierung der Zusammenarbeit
Das Gesetz erlaubt dem Aargau, mit anderen Kantonen oder Organisationen Verträge über die Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung abzuschliessen. Dies ist vor allem im internationalen Standortmarketing eine Notwendigkeit. Bestehende oder potenzielle Partnerorganisationen sind hier die Greater Zurich Area (GZA), die BaselArea und auf nationaler Ebene die Schweizer Aussenwirtschaftsförderung OSEC. Das Gesetz legt auch die Basis für die Zusammenarbeit mit kantonalen Organisationen wie beispielsweise Aargau Tourismus oder regionalen Standortförderungsorganisationen. Das neue Gesetz ist damit nicht nur im nationalen und internationalen Standortmarketing, sondern auch für die kantonale, regionale und kommunale Standortentwicklung ein wichtiger Baustein.
In der Verordnung zum Standortförderungsgesetz hat der Regierungsrat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) als zuständige Stelle für das Standortmarketing und die Standortpflege bestimmt. Das AWA ist damit Anlaufstelle für die Anliegen von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Standortentscheidungen. Es stellt die verwaltungsexterne und interne Koordination bei der Bearbeitung der Anliegen sicher.