Neues Rechtskleid für Kantonsspitäler
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Regierungsrat schlägt Umwandlung in Aktiengesellschaft vor
Der Regierungsrat schlägt als neues Rechtskleid für die Kantonspitäler Aarau und Baden sowie für die Psychiatrischen Dienste eine gemeinnützige Aktiengesellschaft vor. Mit diesen Reformen soll die Zusammenarbeit gefördert und Synergien vermehrt genutzt werden können.
Ende Januar dieses Jahres hat der Regierungsrat der Verselbständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der psychiatrischen Dienste mit einer übergeordneten Führung zugestimmt. Dabei standen die Organisationsformen der selbständigen Staatsanstalt oder der gemeinnützigen Aktiengesellschaft im Vordergrund. Nach eingehender Prüfung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine gemeinnützige Aktiengesellschaft die zweckmässigste Rechtsform für die Kantonsspitäler ist. Heute unterstehen die Kantonsspitäler als unselbständige Staatsanstalten der Spitalabteilung des Gesundheitsdepartementes.
Mit dem Rechtskleidwechsel erhalten die Kantonsspitäler mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiraum. Dies gibt ihnen u.a. mehr Kompetenzen in der Besoldungs- und Personalpolitik und eröffnet ihnen die Möglichkeit, flexibler auf die Herausforderungen des modernen Gesundheitsmarktes zu reagieren. Auch Kooperationen mit weiteren Partnern im Gesundheitswesen sind leichter möglich. Dadurch können Synergien sinnvoll genutzt werden.
Der Kanton Aargau wird Alleinaktionär der Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Dienste sein und Eigentümer der Immobilien bleiben. Der Kanton nimmt also auch in Zukunft seinen gesundheitspolitischen Grundversorgungauftrag wahr, der in Kantonsverfassung und Gesundheitsgesetz verankert ist.
Mit dem Rechtskleidwechsel einher geht die Leistungsfinanzierung, wie sie heute schon bei den Regionalspitälern eingeführt ist. Damit wird Abschied genommen vom bisherigen System der Defizitdeckung.
Vom künftigen Spitalgesetz profitieren auch die Regionalspitäler. Im Gegensatz zu heute sollen sie in der Wahl ihrer Trägerschaftsstruktur und Organisation grössere Freiheiten erhalten. Mit diesen neuen Bestimmungen sollen Kooperationen und die Nutzung von Synergien gefördert werden.
Um die Handlungsfreiheit im veränderten Gesundheitsmarkt zu verbessern, soll der Regierungsrat die Kompetenz zum Erlass der Spitalkonzeption erhalten, ebenso die Möglichkeit zur Genehmigung von Spitalabkommen. Über Spitalstandorte soll weiterhin der Grosse Rat entscheiden können.
Mit dem vorliegenden Entscheid des Regierungsrates kann das Gesundheitsdepartement den Entwurf für ein neues Spitalgesetz ausarbeiten, welches das bestehende aus dem Jahr 1972 ablöst. Im Spätsommer dieses Jahres soll der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt werden. Laut Projektplan ist das Inkrafttreten der Verselbständigung der Kantonsspitäler - unter Vorbehalt der Zustimmung von Grossem Rat und Volk - auf den 1. Januar 2003 vorgesehen.