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Neues Recht zur Gerichtsorganisation :
Das totalrevidierte Gerichtsorganisationsrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft

Der Grosse Rat beschloss am 6. Dezember 2011 das neue Gerichtsorganisationsgesetz. Das Gesetz bringt hauptsächlich Neuerungen im Bereich der Leitungs- und der Aufsichtsstruktur der Justiz, der Organisation der Bezirksgerichte und der Struktur der Friedensrichterkreise.

Zusätzlich zur Schaffung von familiengerichtlichen Abteilungen an den Bezirksgerichten soll mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes die kantonale Justiz in weiteren Bereichen zeitgemäss organisiert werden. Hauptinhalte der Revision sind eine neue Leitungsstruktur für die Gerichte im Kanton Aargau, eine Neuordnung der Aufsicht über die Justiz, eine Verstärkung der Justizverwaltung als Führungsinstrument für die gesamte Justiz sowie die Einführung eines Justizgerichts für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern.

Der Grosse Rat beschloss am 6. Dezember 2011 das neue Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) sowie die damit zusammenhängenden Änderungen auf Gesetzes- und Dekretsstufe. Gleichzeitig verabschiedete er Änderungen an der Kantonsverfassung, die das Volk in der Abstimmung vom 11. März 2012 angenommen hat.

Am 5. Juni 2012 verabschiedete der Grosse Rat die Neustrukturierung der Friedensrichterkreise sowie die Bestimmungen über die vorzeitige Pensionierung und Abgangsentschädigungen für Richterinnen und Richter.

Der Regierungsrat hat am 27. Juni 2012 die notwendigen Anpassungen in den Verordnungen vorgenommen und gleichzeitig beschlossen, dass die Erlasse im Zusammenhang mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsrechts grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 ihre Wirkung entfalten. Ein Teil der Bestimmungen tritt aufgrund des Zusammenhangs mit den Wahlperioden auf den 1. April 2013 in Kraft.

  • Regierungsrat