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Neues Prüfverfahren bei den Richterwahlen :
Kommission stimmt der Revision der Richtlinien zur Vorbereitung von Richterwahlen zu

Die grossrätliche Kommission für Justiz (JUS) hat ihre Richtlinien zur Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richtern überarbeitet. Ziel war, das Prüfverfahren effizienter zu gestalten, qualitativ zu verbessern und die Fraktionen in geeigneter Weise in den Evaluationsprozess einzubinden.

An ihrer Sitzung vom 31. August 2009 verabschiedete die Kommission für Justiz die überarbeiteten Richtlinien zur Vorbereitung der Richterwahlen mit einem Mehr von 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie beantragt dem Plenum die Kenntnisnahme der Richtlinien. Das Geschäft wird im Grossen Rat voraussichtlich am 15. September 2009 traktandiert.

Nach acht Jahren hat die Kommission eine Evaluation der Richtlinien zur Vorbereitung von Richterwahlen durchgeführt und neben redaktionellen Anpassungen auch einige Neuerungen beschlossen.

Proporzschlüssel

Breit abgestützt war der Wunsch, die Fraktionen frühzeitig am Auswahlverfahren bei Richterwahlen partizipieren zu lassen. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, muss das Büro des Grossen Rats künftig anhand des Proporzschlüssels festlegen, welche Partei Anspruch auf den freien Sitz hat. Der Proporzschlüssel basiert auf der Fraktionsstärke. So kann der Sitzanspruch bei der öffentlichen Ausschreibung bereits bekannt gegeben werden. Zudem werden die Fraktionen gleichzeitig mit der Ausschreibung aufgefordert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu melden. Selbstverständlich ist der Grosse Rat trotz Proporzschlüssel nach wie vor frei in seiner Wahlentscheidung.

Prüfungsverfahren / Assessment

Die Einführung eines professionellen Assessments zur Überprüfung der Selbst-, Sozial- und Führungskompetenz bei hauptamtlichen Richterfunktionen war in der Kommission umstritten. Nach ausführlicher Diskussion sprach sich aber die Mehrheit der Mitglieder für das neue Prüfverfahren aus. Im Weiteren müssen sich die Kandidierenden künftig einer vertieften Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung ist parteiübergreifend erwünscht und wird unabhängig vom Assessmentverfahren durchgeführt. Bei nebenamtlichen und Ersatzrichterstellen bleibt das Vorprüfungsverfahren gleich wie bisher.

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