Neues Pflegegesetz mit neuer Verordnung
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Regierungsrat setzt die Erlasse auf den 1. Januar 2013 in Kraft
Nachdem das teilrevidierte Pflegegesetz am 23. September 2012 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen wurde, wird das Gesetz am 1. Januar 2013 zusammen mit der totalrevidierten Pflegeverordnung in Kraft gesetzt.
Wesentliche Inhalte des neuen Pflegegesetzes sind die Patientenbeteiligung bei der Hilfe und Pflege zu Hause von zwanzig Prozent, die Festlegung der Restkosten im Rahmen der kantonalen Tarifordnung, die Möglichkeit der Limitierung von Taxen, die vom branchen- oder ortsüblichen Niveau abweichen, sowie die Verpflichtung der Pflegeheime, sich über Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der im Jahr 2011 erhobenen Tarife und Taxen auszuweisen.
Neue Anforderungen an die Infrastruktur
Die Pflegeverordnung ihrerseits regelt die Einzelheiten der Bewilligungspflicht und des Bewilligungsverfahrens von Leistungserbringern der stationären Langzeitpflege, der Pflegeheimliste, der Hilfe und Pflege zu Hause sowie der Qualitätssicherung für die ambulanten und stationären Leistungserbringer. Neu sind insbesondere die Anforderungen an die Infrastruktur, die im Reglement über die bauliche und betriebliche Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen niedergelegt sind. Die Pflegeverordnung spricht sich aber auch über die Zuständigkeit der Gemeinden bei der Ausrichtung der Restkosten, spezialisierte Pflegeleistungen, die Tages- oder Nachstrukturen, das Mindestangebot bei der Hilfe und Pflege zu Hause sowie die Ausbildungsverpflichtung bei nicht universitären Gesundheitsberufen aus.
Abstimmung über Volksinitiative im Jahr 2013
Die Volksinitiative „Bezahlbare Pflege für alle“, die sich mit der Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich befasst und den Verzicht auf deren Erhebung fordert, wird im kommenden Jahr zur Abstimmung kommen.
Die Vorabzüge der Erlasse sind unter www.ag.ch/dgs > Gesundheit > Gesundheitsverordnung einzusehen.