Neues Lohndekret Lehrpersonen
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Staatsrechnungskommission nimmt zu den finanzpolitischen Fragen Stellung
Die Staatsrechnungskommission (SRK) beantragt dem Grossen Rat eine neue Methodik und eine Begrenzung der Überführungskosten.
Die grossrätliche Staatsrechnungskommission (SRK) unter dem Vorsitz von Grossrat Alex Hürzeler (SVP, Oeschgen) hat vom Büro des Grossen Rates Mitte Mai 2004 den Auftrag erhalten, die finanzpolitischen Aspekte des neuen Lehrerlohndekrets (LDLP) zu prüfen und dem Rat einen Mitbericht vorzulegen. Federführend betreut die nichtständige Kommission GAL das Geschäft. Sie hat ihre Beratungen bereits abgeschlossen hat.
Die SRK ist daran interessiert, die zeitgerechte Umsetzung auf den 1.1.2005 des Lehrerlohndekrets zu ermöglichen. Sie beschäftigte sich in der kurzfristig einberufenen Sitzung mit folgenden Themen: Kosten der Überführung (Prozent der Lohnsumme), Berechnungsmethodik der Erhöhung, Vergleich der Überführungskosten zur seinerzeitigen Vorlage beim übrigen Staatspersonal, Integration der Strukturanpassung SEREAL sowie Fragenkomplex bezüglich Pensionskasse.
Nach neuesten Berechnungen betragen die tatsächlichen Überführungskosten 5.57 Prozent, was inkl. statuarisch Höhereinkäufen bei der Aargauischen Pensionskasse rund 48 Mio. Franken entspricht. Dies ist deutlich mehr als die seinerzeitigen Kosten für die Überführung des Lohndekrets für das übrige Staatspersonal von 2.42 Prozent. Trotzdem ist die SRK bereit, die Umsetzung des Lehrerlohndekrets mitzutragen. Aus finanzpolitischen Überlegungen und wegen der Gleichbehandlung mit dem übrigen Staatspersonal schlägt sie folgenden Kompromiss vor.
Sie ist bereit, die gesamte Lohnentwicklung (inklusive Zinsen) seit 2001 beim Verwaltungspersonal und Spitalpersonal zu berücksichtigen. Von diesen 3.62 Prozent bringt sie allerdings die bereits gewährte Strukturanpassung bei den Reallehrern (SEREAL) im Umfang von 0.5 Prozent in Abzug.
Diese resultierende Erhöhung von 3.12 Prozent schlägt sie als durchschnittliche Erhöhung der Löhne vor. Darüber liegende, für die Überführung notwendige Erhöhungen, werden im Rahmen des Voranschlags ausgewiesen und beschlossen. Sie müssen aber im Rahmen der zukünftigen Lohnentscheide wieder kompensiert werden. Nach heutigen Schätzungen betragen diese Überhänge 1.85 Prozent respektive gegenüber der Methode des Departements Bildung-, Kultur- und Sport 1.35 Prozent.
Eine Kommissionsminderheit stellte sich hinter die Anträge der GAL-Kommission und lehnte den vorliegenden Antrag der SRK ab.
Die SRK beantragt dem Grossen Rat weiter, die Botschaft des Regierungsrats vom 2. Juni 2004 "Ausgleich der versicherungstechnischen Fehlbeträge der Aargauischen Pensionskasse (APK) gemäss § 5 Abs. 2 Überführungs-Dekret" zur Kenntnis zu nehmen. Die SRK unterstützt damit die diesbezügliche Haltung des Regierungsrats.