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Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht :
Regierungsrat setzt kantonales Einführungsrecht in Kraft

Die neuen Familiengerichte und die Aargauer Gemeinden werden ab 1. Januar 2013 im Kindes- und Erwachsenenschutz eng zusammenarbeiten. Die Schnittstellen werden in einer Verordnung klar geregelt. Der Regierungsrat hat die Verordnung verabschiedet und das kantonale Einführungsrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Die vom Regierungsrat verabschiedete Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) sieht vor, dass jeder Gemeinderat eine Koordinationsperson für seine Gemeinde bestimmt: Diese ist für den Geschäftsverkehr zwischen der Gemeinde und dem Familiengericht zuständig. Aufträge des Familiengerichts an die Gemeinde gehen direkt an die Koordinationsperson. Die Funktion der Koordinationsperson kann beispielsweise der Gemeindeschreiber bzw. die Gemeindeschreiberin oder dessen/deren Stellvertretung übernehmen. Auch auf der Seite der Familiengerichte steht eine Koordinationsperson zur Verfügung, die Fragen der Gemeinden beantwortet.

Kein gesetzlich festgelegtes Anforderungsprofil für Berufsbeistände

Der Regierungsrat hat kein gesetzlich definiertes Anforderungsprofil für die Berufsbeiständinnen und Berufbeistände festgelegt. Die Mehrheit der Gemeinden brachte im Anhörungsverfahren zum Ausdruck, dass die Gemeinden selbst an einer guten Ausbildung und fachlichen Qualifikation ihrer Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände interessiert sind und deshalb Vorgaben des Regierungsrats ablehnen. Der Regierungsrat kommt den Gemeinden entgegen und spricht lediglich eine Empfehlung für die Weiterbildung aus.

Im Weiteren sieht die Verordnung vor, dass durch regelmässigen Erfahrungsaustausch zwischen den Familiengerichten und den Gemeinden die organisatorischen Abläufe laufend optimiert werden sollen.

Die Verordnung ist in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und der Justizbehörden erstellt worden.

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