Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Neues kantonales Gesetz :
Der Kanton erhält grössere Verantwortung

Der Regierungsrat hat das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz des Kantons Aargau zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Durch die, seit 1. Januar 2004 auf Bundesebene vollzogene Neukonzeption des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes wurde für den Kanton Aargau eine neue Gesetzgebung erforderlich.

Mit nur 54 Paragraphen ist es gelungen, für die Bereiche Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Kulturgüterschutz und Wirtschaftliche Landesversorgung ein schlankes und auf die wesentlichen Kernpunkte beschränktes Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für den Kanton Aargau zu erarbeiten. Das Gesetz hält sich grundsätzlich an die Vorgaben der Bundesgesetzgebung und es wurden nach Möglichkeit nur die minimalen Vorgaben des Bundes übernommen. Es deckt die speziellen Bedürfnisse des Aargaus ab und unterstützt die Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung und zur Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen. Nachdem der Bund die Verantwortung für die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen vollständig den Kantonen übertragen hat, wird die vorliegende Gesetzgebung im Wesentlichen die folgenden Bereiche abdecken:

- Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen sowie im Falle eines bewaffneten Konfliktes

- Sicherstellung einer zeitgerechten Alarmierung der Bevölkerung

- Sicherstellung der regionalen und interkantonalen Hilfeleistung bei Katastrophen und Notlagen

- Zusammenarbeit mit dem grenznahen Ausland

- Bildung von grösseren regionalen Zivilschutzorganisationen

- Unterstützungsbedarf der Partnerorganisationen an den Zivilschutz

- Schaffung eines Verbundsystems Bevölkerungsschutz

- Anpassung des Kantonalen Führungsstabes auf die heutige Bedrohungslage und Ereignisbewältigung

- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzinfrastruktur und des Materials des Zivilschutzes

In verschiedenen Bereichen wurde auf freiwilliger Basis bereits mit der Umsetzung gemäss neuem Gesetz begonnen. Dies betrifft vor allem die weitergehende Zusammenarbeit der Zivilschutzorganisationen zur Bildung grösserer Regionen und die Schaffung von regionalen Führungsorganen. Mit dem neuen Gesetz sollen nun diese Neuerungen auch noch rechtlich verankert werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales