Neues Hochschulgesetz kommt ins Parlament
:
Vernehmlassung bestätigt die Stossrichtung
Das Aargauer Fachhochschulgesetz soll von einem neuen Gesetz abgelöst werden, das Handlungsspielraum für eine ganzheitliche Hochschul- und Innovationspolitik schafft. Der Gesetzesentwurf hat in der Vernehmlassung weitgehende Zustimmung erfahren. Einzelne in der Vernehmlassung geäusserte Vorbehalte betreffen namentlich die Gewichtung der Wirtschaftsförderung. Als einzige Partei lehnt die SVP das Gesetz grundsätzlich ab.
Eine Ausweitung des Handlungsspielraums im Bereich der Hochschul- und Innovationsförderung und die Schaffung eines entsprechenden Rahmengesetzes wird grossmehrheitlich befürwortet, namentlich von allen Parteien bis auf die SVP. Diese lehnt die Gesetzesvorlage insgesamt ab mit der Begründung, dass die bisherige Gesetzesgrundlage ausreichend sei. Einzelne Vernehmlasser, so insbesondere die Aargauische Industrie- und Handelskammer, sind mit der strategischen Stossrichtung zwar grundsätzlich einverstanden, lehnen aber die Schaffung eines offenen Rahmengesetzes grundsätzlich ab.
Schlankes Rahmengesetz soll überholtes Fachhochschulgesetz ersetzen
Der Regierungsrat hält daran fest, das bisherige, durch die Entwicklung der Aargauer Hochschulpolitik, durch die Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz und die Bundesgesetzgebung weitestgehend überholte Aargauer Fachhochschulgesetz durch ein schlankes neues Gesetz zu ersetzen. Dieses soll als offenes Rahmengesetz den Spielraum für die künftige Entwicklung der kantonalen Hochschul- und Innovationsförderungspolitik definieren.
Förderung des Wissenstransfers in Gesellschaft und Wirtschaft
Die in der Vernehmlassung formulierten Vorbehalte zeigen insbesondere unterschiedliche Auffassungen darüber, wie stark die Hochschulpolitik auf die Wirtschaftsförderung ausgerichtet werden soll. Der Regierungsrat hält dazu fest, dass die Förderung des Wissenstransfers in die Wirtschaft für den Kanton einen besonderen Stellenwert besitzt, weil hier Nachholbedarf besteht. Dies bedeutet aber nicht, dass sich die kantonale Hochschul- und Innovationspolitik einseitig auf die Interessen der Wirtschaftsförderung beschränken soll. Das neue Gesetz nennt als Ziel umfassend die Förderung der Innovationskraft von Gesellschaft und Wirtschaft. Tatsächlich fördert der Kanton auch bereits den Wissenstransfer namentlich in den Bereichen Pädagogik und Soziales und im Kulturbereich, aber auch durch seine Mitträgerschaft an der Fachhochschule Nordwestschweiz mit ihrem breiten Fächerspektrum. Für den Transfer in die Wirtschaft existieren dagegen bisher keine Instrumente, weshalb hier Nachholbedarf besteht.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die überarbeitete Gesetzesvorlage zugeleitet. Die Beratung ist in der ersten Hälfte 2007 geplant, die Inkraftsetzung auf anfangs 2008.