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Neues Anstellungsrecht und Gehaltskonzept für Lehrpersonen :
Lohndekret für Lehrpersonen dem Grossen Rat zugestellt

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat das Lohndekret für Lehrpersonen (LDLP) zugestellt. Darin werden die Löhne neu geregelt. Das Dekret stützt sich auf die Verfassung und das Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen (GAL).

Vier Jahre nach dem Verwaltungspersonal sollen auch die Lehrpersonen mit dem Lohndekret für Lehrpersonen ein neues Lohnsystem und angepasste Löhne erhalten. Kernstück des Lohndekrets ist ein neues Modell für die Einstufung der Lehrpersonen und deren Lohnentwicklung. Drei Hauptkomponenten beeinflussen die Lohneinstufung: Der Ist-Lohn, der Marktlohn sowie eine Arbeitsplatzbewertung. Die Einführung eines Leistungslohnes ist nicht vorgesehen.

Das System enthält aber einige Leistungskomponenten wie Prämien im positiven und Stillstand des Lohnanstiegs im negativen Fall. Mit diesen Anpassungen positioniert sich der Kanton Aargau im Vergleich mit den sechs umliegenden Kantonen und den Kantonen St. Gallen sowie Basel-Stadt je nach Schulstufe auf den Plätzen drei bis sechs - also im Mittelfeld. Zur Vereinfachung werden die Zahl der Lehrerkategorien von heute 117 auf neu 18 und die Lohnstufen von heute 22 auf 11 reduziert.

Die Lohnentwicklung orientiert sich am Lebensalter und an der Erfahrung. Neu eintretende Lehrpersonen und bereits im System eingestufte Lehrpersonen erhalten bei gleichen Voraussetzungen auch den gleichen Lohn. Für jede Lehrerkategorie wird zu diesem Zweck eine theoretische Lohnkurve festgelegt. Diese ist so angelegt, dass das Maximum von 160 Prozent des Positionslohns mit Alter 55 erreicht wird.

Verzerrungskorrekturen vorgesehen

Der Grosse Rat legt jährlich fest, um welchen prozentualen Anteil sich die Lohnsumme der Lehrpersonen entwickelt. Automatismen werden abgeschafft. Damit bei einer über mehrere Jahre sehr geringen Lohnentwicklung der Aargau in der Konkurrenzsituation innerhalb des Arbeitsmarktes nicht völlig abfällt, sind Verzerrungskorrekturen vorgesehen. Im Rahmen des Budgets kann der Grosse Rat jeweils beschliessen, dass die Löhne der Lehrpersonen nach Vollendung des 34., 44. und 54. Altersjahr auf die Normalkurve angehoben werden.

Jahresarbeitszeit ersetzt Unterrichtspensen

Das Lohndekret definiert die Arbeitszeit von Lehrpersonen neu: Anstelle des Unterrichtspensums tritt eine Jahresarbeitszeit, die derjenigen des Personalgesetzes entspricht. Neu geregelt wird auch der Urlaub für Schwangerschaft und Mutterschaft. Dieser beträgt neu 13 Schulwochen und führt wegen der Schulferien zu einem Urlaub von de facto mindestens 16 Wochen.

Einführung in zwei Etappen

Die finanzielle Mehrbelastung des Kantons, das heisst die Überführungskosten vom alten ins neue System, ist auf 29 Mio. Franken veranschlagt. Zur Abfederung der finanziellen Belastung sind zwei Etappen geplant: Auf den 1. Januar 2005 soll in einem ersten Schritt die Lohnkurve so gelegt werden, dass das Lohnmaximum im Alter von 60 erreicht werden kann. Spätestens ab 1. Januar 2007 wird in einem zweiten Schritt die Kurve auf das Lohnmaximum im Alter von 55 ausgerichtet. Daraus ergeben sich für 2005 Mehraufwendungen von 17,8 Mio. Franken (2,87 % der Lohnsumme) und spätestens ab 2007 zusätzliche 11,2 Mio. Franken (1,81 % der Lohnsumme).

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