Neues Anstellungsrecht für Lehrpersonen
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Regierungsrat verabschiedet Entwurf und Botschaft GAL für die 2. Lesung im Grossen Rat
Kernpunkt im Gesetzesentwurf für die 2. Lesung bleibt die Anstellung der Lehrpersonen mittels Vertrag und somit die Abschaffung der Wahl auf Amtsdauer. Der Rechtsweg wird vereinfacht. Die Lehrpersonen erhalten mehr unterrichtsfreie Arbeitszeit, die Schülerinnen und Schüler gewinnen eine Ferienwoche.
Im Januar 2001 verabschiedete der Grosse Rat das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen GAL in 1. Lesung. Die Ausarbeitung der Nachfolgeerlasse, die Beratungen des Grossen Rates zum Bericht "Führung der Schule vor Ort", aber auch erste Erfahrungen mit der Personalgesetzgebung für das Staatspersonal, brachten verschiedene neue Erkenntnisse, welche nun in den Entwurf für die 2. Lesung eingeflossen sind.
Rechtsweg wird vereinfacht
Der in der ersten Lesung vom Personalgesetz übernommene Rechtsweg ist für den Schulbereich zu kompliziert und zu schwerfällig. Zudem wurde der Tatsache, dass Lehrpersonen an der Volksschule Gemeindeangestellte sind, zu wenig Rechnung getragen. Es wird deshalb auf ein Verfahren über eine verwaltungsinterne Schlichtungsbehörde verzichtet. Die Schlichtung übernimmt nun das Präsidium des Personalrekursgerichtes. Das dem Obligationen- und dem Zivilprozessrecht abgeschaute einfache Verfahren hat den Vorteil, dass es schnell und effizient ist. Dort, wo es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu keiner Einigung kommt, ist dann das Personalrekursgericht zuständig.
39 statt 40 Unterrichtswochen
Ein Marktvergleich mit den umliegenden Kantonen zeigt, dass der Kanton Aargau bei der Lektionenverpflichtung und vor allem bei der Anzahl Schulwochenüber dem nationalen Durchschnitt liegt. Mit der nun vorgesehen Reduktion der Unterrichtswochen von 40 auf 39 wird die Unterrichtsverpflichtung der aargauischen Lehrerschaft marktkonform. Damit steigen die Chancen, wieder mehr Lehrerinnen und Lehrer für offene Stellen zu finden.
Die Erhöhung der Schulferien um eine Woche bringt für die Lehrpersonen keine Reduktion der Jahresarbeitszeit. Die unterrichtsfreie Arbeitszeit wird um eine Woche erhöht. Die Schüler und Schülerinnen hingegen gewinnen eine Ferienwoche.
Schulleitung entlastet Schulpflege
Die flächendeckende Einführung von Schulleitungen, welcher der Grosse Rat mit dem Planungsentscheid zum Gesamtbericht "Führung der Schule vor Ort" zugestimmt hat, wird konkretisiert. Die den Schulpflegen übertragenen Aufgaben sind mit dem heutigen Milizsystem kaum mehr zu bewältigen. Der Regierungsrat kann für kleine Schulen von der Einsetzung einer Schulleitung absehen.
Angestellte statt Beamte
Mit dem Inkrafttreten des GAL wird die Wahl der Lehrpersonen auf Amtsdauer hinfällig. An deren Stelle tritt ein in der Regel unbefristeter, jedoch beidseits kündbarer Anstellungsvertrag. Die Klärung der Arbeitgeberfunktion, die Stärkung der Arbeitgeberrolle der Schulpflegen und die damit einhergehende zusätzliche Führungsverantwortung der Gemeinden fand in der ersten Lesung im Grossen Rat breite Zustimmung.