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Neuer Finanzausgleich: Aargau wehrt sich :
Aargau kämpft für Einhaltung der Spielregeln

Der Neue Finanzausgleich (NFA) zwischen Bund und Kantonen basiert auf vier Säulen. In der Schlussphase wurde der Lastenausgleich zwischen den Kantonen aus dem System herausgebrochen. Dagegen hat der Aargauer Regierungsrat bei Bundesrat Villiger interveniert.

Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Entflechtung der Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme, weil dadurch die Handlungsfreiheit von Bund und Kantonen gestärkt wird. Weitere Ziele des NFA sind eine bessere Zusammenarbeit unter den Kantonen und den Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen zu vergrössern. Weil die Spielregeln in den letzten Monaten geändert wurden, kann die Aargauer Regierung der Ausgestaltung des NFA nicht zustimmen.

Der horizontale Lastenausgleich wurde aus der umfassenden Globalbilanz herausgebrochen und wird nun als separater Projektbestandteil behandelt, obschon sich die Aargauer Vertretung bereits im Mai gegen dieses Vorgehen wehrte. Mit diesem Vorgehen wird der Aargau in letzter Minute zum Verlierer, weil ihm schätzungsweise 45 Millionen Franken des horizontalen Lastenausgleichs beim NFA nicht angerechnet werden. In der Opposition gegen diese Änderung haben die Aargauer bis jetzt keine Unterstützung von andern Kantonen gefunden. Die Gründe sind darin zu suchen, dass die andern Kantone entweder beim Härteausgleich oder beim eigentlichen Finanzausgleich grosse Gewinner sind.

Die Änderung zu ungunsten des Aargau erstaunt umso mehr, weil der Aargau bereits heute die geringsten Anteile pro Kopf an Bundeseinnahmen aller Kantone erhält.

Die vier Säulen des NFA

Die Aargauer Regierung stellt sich hinter die vier Säulen des NFA, sieht sie als Projektbestandteile, die sich gegenseitig ergänzen und ein Ganzes bilden:
1. Aufgaben- und Finanzentflechtung: Zwischen Bund und Kantonen wird eine zweckmässigere Aufgabenzuordnung vorgeschlagen.
2. Ressourcenausgleich: Dieser Finanzausgleich im engeren Sinne soll allzu krasse Belastungsunterschiede zwischen den Kantonen abbauen helfen.
3. Belastungsausgleich: Er soll die Sonderlasten der Berggebiets- und der Zentrumskantone abgelten.
4. Interkantonale Zusammenarbeit mit horizontalem Lastenausgleich: Mit diesem Instrument sollen die Leistungen der Zentrumskantone durch die übrigen Kantone mitfinanziert werden (z.B. Hochschulen, Spitzenmedizin und Agglomerationsverkehr, Kultur).

Aargau für Härteausgleich des NFA

Die finanziellen Auswirkungen der vier Eckpfeiler hielten viele Kantone als nicht verkraftbar. Zur Milderung wurde der Härteausgleich geschaffen. Er soll zu zwei Dritteln vom Bund finanziert werden und wird die grosse Mehrheit der Kantone gegenüber heute entlasten. Der Aargau unterstützt auch diesen Mechanismus.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Oktober oder November die Botschaft an die Eidgenössischen Räte verabschieden. Der Regierungsrat will versuchen, im direkten Gespräch und mit Unterstützung der eidgenössischen Parlamentarier aus dem Aargau eine Korrektur herbeizuführen.

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