Neuer Anlauf für Kinderbetreuungsgesetz
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Regierungsrat legt Botschaft als Gegenvorschlag zu Volksinitiative vor
Bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die familienergänzende Kinderbetreuung hält der Regierungsrat an seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands fest. Er legt nach der Rückweisung der Vorlage im vergangenen Herbst eine Ergänzungsbotschaft vor, die ausformulierte Bestimmungen enthält, die dem Rückweisungsantrag entsprechen. Der Grosse Rat kann entscheiden, welche Elemente er gesetzlich verankern will.
Der Grosse Rat hat im November 2014 auf Antrag der SP-Fraktion den vom Regierungsrat vorgelegten Gegenvorschlag mit 66 zu 59 Stimmen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Gemäss Rückweisungsantrag soll eine "sozial verträgliche Finanzierung auf Stufe Kanton durch entsprechende Verordnung" geregelt werden. Die Forderung enthält zwei Komponenten: Zum einen wird eine kantonal einheitliche Regelung verlangt, zum andern muss diese der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten Rechnung tragen.
Kostenbeteiligung als wesentlicher Unterschied
Die SP-Fraktion hat bei der Begründung ihres Rückweisungsantrags auf die Regelung in der Volksinitiative "Kinder und Eltern" hingewiesen. Diese entspricht annäherungsweise dem Vorschlag der Anfang 2012 vom Grossen Rat abgelehnten Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG). Der wesentliche Unterschied zwischen der Volksinitiative beziehungsweise der SPG-Änderung und dem Gegenvorschlag liegt in der Kostenbeteiligung des Kantons. Gemäss Volksinitiative tragen die Erziehungsberechtigten, die Wohnsitzgemeinde und der Kanton zur Finanzierung bei. Demgegenüber sieht der Gegenvorschlag eine Finanzierung nur durch die Erziehungsberechtigen und die Wohnsitzgemeinden vor. Die Kostenbeteiligung war in der Rückweisung kein Thema.
Regierungsrat lehnt Detailregelungen ab
Der Regierungsrat erachtet es nicht als zielführend, einen ausformulierten Gesetzesvorschlag zu empfehlen, der in wesentlichen Teilen neuerlich Detailregelungen vorschlägt. Mit der gleichen Argumentation lehnt er einen detaillierten Gegenvorschlag ab, der sich aus Sicht des Stimmvolks nur unwesentlich vom Initiativ-Entwurf unterscheidet. Den Stimmberechtigten soll eine wirkliche Alternative geboten werden. Aus diesem Grund hält der Regierungsrat an seinem Gegenvorschlag fest, welcher weitgehend den Forderungen der Postulanten entspricht. Er trägt dem Rückweisungsbeschluss in dem Sinn Rechnung, dass die vorliegende Ergänzungsbotschaft ausformulierte Bestimmungen enthält, die dem Rückweisungsantrag entsprechen. Es liegt in der Kompetenz des Grossen Rats, diese in den Gegenvorschlag zu integrieren.
Umsetzung auf der Grundlage von Empfehlungen
Mit dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag werden die Voraussetzungen geschaffen, dass im Kanton Aargau eine Regelung der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen kann, welche die Grundzüge derselben in einem separaten Erlass fasst und den finanzierenden Gemeinden bei der Umsetzung auf der Grundlage von soliden Empfehlungen den notwendigen Spielraum lässt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die dynamische Entwicklung der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung zum einen in einem sicheren gesetzlichen Rahmen, zum andern mit Rücksicht auf unterschiedliche regionale und kommunale Bedürfnisse stattfinden kann.
Die parlamentarische Beratung ist zwischen August 2015 und Januar 2016, die Volksabstimmung im Juni des nächsten Jahres vorgesehen. Die Inkraftsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes ist auf Anfang August 2016 geplant.
Weitere Unterlagen unter folgendem Link: Grosser Rat