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Neue Spitalfinanzierung beginnt zu greifen :
Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Finanzierungsanteil für 2012

Nach dem Willen des Regierungsrates soll der Finanzierungsanteil des Kantons an den stationären Spitalkosten für das Jahr 2012 bei 47 Prozent liegen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Auf den 1. Januar 2012 wird die neue Spitalfinanzierung schweizweit eingeführt. Die Finanzierung der stationären Behandlungen im Akutbereich, in der Langzeitpflege sowie in der medizinischen Rehabilitation wird wie bisher anteilsmässig durch die Versicherer und die öffentliche Hand erfolgen. Neu ist, dass sich Kantone und Gemeinden künftig auch an den Kosten für stationäre Behandlungen in privaten Kliniken, Rehabilitationskliniken sowie an den Kosten für ausserkantonale Behandlungen beteiligen müssen.

Der Kantonsanteil beträgt dabei grundsätzlich mindestens 55 Prozent. Kantone wie der Aargau, die zum Einführungszeitpunkt der neuen Spitalfinanzierung Krankenkassenprämien für Erwachsene unter dem schweizerischen Durchschnitt aufweisen, können allerdings von einer fünfjährigen Übergangsregelung profitieren. Das heisst, sie können den Vergütungsanteil zwischen 45 und 55 Prozent festlegen, wobei die jährliche Erhöhung maximal 2 Prozent betragen darf.

Die Berechnungen des Regierungsrates haben ergeben, dass der optimale Finanzierungsanteil für das Jahr 2012 bei 47 Prozent liegt. Dabei wurde, neben den finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Hand, auch der Einfluss auf die Höhe der Krankenkassenprämien und damit auch auf jene der Prämienverbilligung ins Kalkül einbezogen.

Durch die Reduktion des Finanzierungsanteils von 55 auf 47 Prozent ergibt sich für die öffentliche Hand zwar eine Einsparung von 76,8 Millionen Franken. Gleichzeitig führt die Kostenzunahme (inklusive Teuerung) gegenüber dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan 2011-2014 aber zu Mehraufwendungen von 60,5 Millionen Franken. Damit resultiert unter dem Strich eine leichte Aufwandminderung. Aufgrund der aktuellen Zahlen kann im Jahr 2012 insgesamt von einem Aufwand von 509 Millionen Franken ausgegangen werden. Dabei sind auch Fälle gemäss Unfallversicherungsgesetz sowie die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Kinderschutz, Einsatzleitstelle 144, geschütztes Spital oder Kosten für die universitäre Lehre und Forschung berücksichtigt.

Erhebliche Mehrkosten werden ab 2012 insbesondere durch die zusätzlichen Mitfinanzierungsverpflichtungen entstehen, die durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes begründet sind. Diese belaufen sich für den Kanton auf 91 Millionen, für die Gemeinden auf 53 Millionen Franken und führen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu einer Gesamtbelastung von 406 Millionen Franken für den Kanton und 138 Millionen Franken für die Gemeinden.

Die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft über den Finanzierungsanteil für das Jahr 2012 ist bis Ende März 2011 vom Grossen Rat zu verabschieden. Wird dieser Termin verpasst müsste der Kanton bereits ab 1.1.2012 einen Finanzierungsanteil von 55 Prozent leisten, was mit erheblichen Kostenfolgen verbunden wäre. In den Folgejahren soll der massgebliche Prozentsatz nach dem Willen des Regierungsrates via Dekret festgelegt werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat