Neue Sicherheitsarchitektur in der entscheidenden Phase
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Vier Vorlagen dem Grossen Rat zugestellt
Das Projekt "Horizont Realisierung" hat einen bedeutenden Schritt geschafft. In vier verschiedenen Botschaften an den Grossen Rat wird die neue polizeiliche Sicherheitsarchitektur konkretisiert.
Nebst der Botschaft zur 2. Beratung des Polizeigesetzes wurden das Polizeidekret, die Botschaft zur Volksinitiative "Mehr Sicherheit für alle!" sowie die Ressourcenvorlage vom Regierungsrat verabschiedet. Regierungsrat Kurt Wernli wies an der heutigen Medienorientierung darauf hin, dass die nun vorliegende Ausgestaltung der neuen Sicherheitsarchitektur ein Gewinn für die gesamte Bevölkerung des Kantons Aargau sei. Die bis anhin gemachten Erfahrungen mit der bereits erfolgten Umsetzung der Region Nord und eines Teils der Mobilen Einsatzpolizei zeigen auf, dass die Reorganisation der Kantonspolizei die vorgesehene Wirkung entfalten wird.
Polizeigesetz für die 2. Beratung
Die wesentlichen Grundsätze der neuen Sicherheitsarchitektur wurden vom Grossen Rat in 1. Beratung am 16. November 2004 beschlossen. So die Aufgabenteilung zwischen Kantonspolizei und Gemeindepolizei sowie der Ausschluss privater Sicherheitsdienste von hoheitlichen Aufgaben. In der vorliegenden Botschaft zur 2. Beratung sind nur wenig Änderungsvorschläge enthalten. So will der Regierungsrat daran festhalten, dass für private Sicherheitsfirmen eine Bewilligungspflicht, für deren Angestellte aber nur eine Meldepflicht besteht. Der Grosse Rat wollte in 1. Lesung die Bewilligungspflicht auch für die einzelnen Angestellten einführen.
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative
Mit einem indirekten Gegenvorschlag lehnt der Regierungsrat die mit der Initiative "Mehr Sicherheit für alle!" vorgesehene starre Fixierung eines Verhältnisses von 1 Polizeikraft auf 700 Einwohner/innen im Gesetz ab und weist darauf hin, dass das Ziel der Volksinitiative mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsarchitektur erreicht werden kann. Dazu ist erforderlich, dass die Gemeinden im lokalen Bereich ihre Sicherheitsressourcen ausbauen oder die Leistungen bei der Kantonspolizei einkaufen.
Aufgaben lokale Sicherheit in Dekret festgelegt
Entgegen der ursprünglichen Absicht wird die Detaillierung der Aufgaben der Gemeinden in der lokalen Sicherheit durch den Grossen Rat mittels Dekret und nicht durch den Regierungsrat festgelegt. Der Regierungsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass durch die grossrätliche Festlegung eine breitere Abstützung erreicht werden kann. Im Dekretsentwurf werden die sicherheitspolizeilichen, die verkehrspolizeilichen und die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden aufgelistet. Dabei geht es beispielsweise um den Vollzug diverser gewerbe-, umwelt- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften oder Übertretungen und Vergehen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz.
Ressourcenvorlage
Die neue Aufgabenverteilung bringt nur den vollen Nutzen bei gleichzeitiger Umsetzung der gesamten Reorganisation der Kantonspolizei. Für diese Reorganisation wird als einmalige Ausgabe ein Gesamtbetrag von 9.77 Millionen Franken benötigt. Im Rahmen der Anhörung ist die Vorlage bei den im Grossen Rat vertretenen Parteien mit Ausnahme der SVP grundsätzlich auf Zustimmung gestossen.