Neue Richtlinien für Grossveranstaltungen
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Geschäftsprüfungskommission befürwortet neue Ablaufsregelung
Die allgemeinen Lehren, die der Regierungsrat aus den Fehlern bei der Organisation der Feierlichkeiten zum Jubiläumsjahr 2003 zieht, überzeugen die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK). Insbesondere die neuen Richtlinien sind gemäss Beurteilung der GPK dazu geeignet, in Zukunft ähnliche oder andere organisatorische Mängel zu vermeiden.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat im Rahmen ihres Auftrags unter der Leitung von GPK-Präsidentin Katharina Kerr über die Konsequenzen beraten, die der Regierungsrat aus dem Schlussbericht zum Jubiläum 2003 des Kantons Aargau zieht.
Am 24. September 2004 hat die GPK dem Regierungsrat einen Katalog von offenen Fragen in Zusammenhang mit dem erwähnten Schlussbericht zukommen lassen. Diese betrafen unter anderem die Projektorganisation, die engagierten Agenturen, den Lotteriefonds, die Finanzierung und das Vorgehen bei den Abrechnungen. Der Regierungsrat hat die ihm gestellten Fragen zuhanden der GPK ausführlich und, wie die Kommission befand, seriös und genügend beantwortet.
Der Regierungsrat begnügt sich aber nicht mit der bereits im Schlussbericht geäusserten Selbstkritik. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen der GPK hat Staatsschreiber Dr. Peter Grünenfelder im Auftrag des Regierungsrats neue "Richtlinien für Grossveranstaltungen mit beteiligenden oder federführenden Aktivitäten des Kantons Aargau" erarbeitet. Diese bieten nach Erkenntnis der GPK dafür Gewähr, dass zukünftige Grossanlässe nicht nur im Moment ihrer Durchführung Freude bereiten, sondern auch bei der Vor- und Nachbereitung allen organisatorischen und rechtlichen Vorgaben vollständig genügen.
Die oberste politische Verantwortung für derartige Anlässe trägt nach wie vor der Regierungsrat. Strukturen und Verantwortlichkeiten werden minutiös aufgelistet. Nach der Beurteilung der GPK erwähnenswert ist Punkt E.2. der "Richtlinien". Dieser lautet: "Besteht das Risiko, dass aufgrund des Projektfortschritts und knapper Zeitverhältnisse die einschlägigen Submissionsbestimmungen nicht eingehalten werden können, ist der Projektfahrplan entsprechend anzupassen." Dies bedeutet, dass das Projekt in diesem Fall redimensioniert bzw. verkleinert würde.
Die einstimmige GPK ist der Auffassung, dass mit diesen Richtlinien vertrauensbildende Massnahmen geschaffen wurden. Mit dieser Feststellung zieht die GPK nun einen Schlussstrich unter das Geschäft.